Wieder Beschwerde vor WTO

Von Lisa Horn

Bereits Ende 2007 hat die EU vor der „World Trade Organisation“ Beschwerde eingelegt, weil der Schaden des „Unlawful Internet Gambling Enforcement Acts“, der 2006 von den USA erlassen wurde, bereits Milliarden betragen würde. Unternehmen der EU seien benachteiligt, hätten hohe wirtschaftliche Schäden, hieß es in der Beschwerde und man verlange Schadenersatz. Der damalige Entscheidungsspruch eines Schiedsgerichts verlangte von den USA wirtschaftliche Erleichterungen und Gegenleistungen für die EU-Unternehmen. Auch die „Remote Gambling Association“ (RGA), eine Interessensvertretung mit einigen der größten Glücksspielanbieter, hat sich den Forderungen der EU angeschlossen.

Es war damals ein enttäuschendes Urteil für alle Beteiligten und wie angenommen, wurden die angekündigten Gegenleistungen seitens der USA auch nie eingehalten bzw. eingebracht. Nun gibt es wieder Beschwerde bei der WTO – auch die „Remote Gambling Association“ will die wirtschaftliche Diskriminierung nicht weiter hinnehmen und versucht einen erneuten Vorstoß.

Die RGA ist eine Interessensvertretung, zu denen die größten Glücksspielunternehmen wie PartyGaming (PartyPoker), 888 (Pacific Poker), PlayTech, SportingBet uvm. Zählen. Schon bei der ersten Beschwerde 2007 hat man Forderungen an die USA gestellt, schließlich sei durch den UIGEA für zahlreiche europäische Unternehmen ein lukrativer Markt weggebrochen, von den Einbrüchen an der Börse hat man sich bis heute nicht erholt. Diese Beschwerde wurde jetzt erneuert, in der Hoffnung sich diesmal vor der WTO mehr Gehör zu verschaffen. Schließlich zeichnet sich in den USA eine langsame aber stetige Trendwende ab, die man zu nutzen versucht.

Auch die EU springt auf diese Argumentation der RGA mit auf. Auf der Website der europäischen Kommission heißt es: „Die US-Gesetzgebung stellt durch den UIGEA eine wirtschaftliche Behinderung dar, die mit den WTO-Vereinbarungen im Widerspruch stehen. Ein Handlungsbedarf seitens der WTO ist daher gefordert und wäre gerechtfertigt.“

Die Ergebnisse einer Status-Erhebung der europäischen Kommission weisen auf eine Doppeldeutigkeit und erhebliche Mängel des UIGEA hin. Auch die Definition von „widerrechtlich“ im Sinne des „unlawful internet gambling“ sei mangelhaft.

Das Wallstreet Journal schreibte vor kurzem in einem Artikel, dass sich die EU aber trotz der Einbringung einer formalen Beschwerde an die WTO, von einer Einigung über die Obama Administration mehr erhofft. Diese Einschätzung dürfte nach den Erfahrungen von 2007 durchaus realistisch sein.