Verbot von Internetglücksspielen im Spielbankenbereich wird gelockert

Bern. Internetglücksspiele im Spielbankenbereich sollen in Zukunft in der Schweiz, gestützt auf eine Konzession, legal angeboten werden können. Der Bundesrat will auf Vorschlag der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) das geltende Verbot lockern. Konzessionsinhaber werden grundsätzlich die gleichen strengen Auflagen zu beachten haben wie die Schweizer Spielbanken. Das illegale virtuelle Glücksspielangebot wird mittels geeigneter technischer Massnahmen wirkungsvoller eingeschränkt. Gleichzeitig sollen im Lotterie- und Wettbereich entsprechende Änderungen der Rechtsgrundlagen geprüft werden.

Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet, ist nach dem geltenden Spielbankengesetz verboten. Dieses Verbot ist jedoch mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln nicht vollständig durchsetzbar, weshalb illegale Glücksspielangebote von ausländischen Anbietern in der Schweiz zunehmen. Der Bundesrat hat deshalb im Frühjahr 2007 das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm Bericht zu erstatten, wie diese Situation verbessert werden kann.

Der Bericht der ESBK zeigt Möglichkeiten auf, wie dem Zweck des Spielbankengesetzes auch im Bereich der virtuellen Glücksspiele (Internet, Telefon, Mobilfunk und interaktives Fernsehen) besser zum Durchbruch verholfen werden kann. Er erläutert die Vor- und Nachteile verschiedener Liberalisierungsmodelle und der Beibehaltung des Status quo. Im Resultat kommt der Bericht zum Schluss, dass eine Liberalisierung der Durchführung der virtuellen Glücksspiele erfolgen und, unabhängig von einer Liberalisierung, mit flankierenden Massnahmen das illegale virtuelle Glücksspiel eingedämmt werden sollte.

Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, Änderungen der Rechtsgrundlagen im Spielbankenbereich vorzubereiten. Einerseits sollen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, damit mittels technischer Massnahmen die illegale telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen verunmöglicht oder eingeschränkt werden kann. Andererseits soll das bestehende Verbot insofern gelockert werden, als dass eine kleine Anzahl Konzessionen für das Anbieten von Glücksspielen über das Internet erteilt werden kann.

Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) verfasste aus eigener Initiative zuhanden des Bundesrates einen Bericht mit Fokus auf Lotterien und Wetten im Internet. Der Bundesrat hat deshalb das EJPD gleichzeitig beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Änderungen der Rechtsgrundlagen im Lotterie- und Wettbereich zu prüfen. Diese Anpassungen sollen ebenfalls darauf ausgerichtet sein, den Behörden wirksamere Instrumente zur Bekämpfung illegaler, mittels elektronischer Telekommunikationsmittel angebotener Lotterien und Wetten zur Verfügung zu stellen.