34.000 CHF Sozialgeld in Schweizer Casino verspielt – Thailänderin trotzdem freigesprochen

Naiver Richter

Einfach hat es sich eine Thailänderin, die ihre Sozial- und IV-Gelder im Umfang von 34’000 Franken im Casino Baden verspielt haben will, im Kanton Zürich gemacht: Seit 34 (!) Jahren ist die mittlerweile 59-jährige bereits in der Schweiz und kann noch immer kein Wort Deutsch. Nicht einmal die Dolmetscherin vermochte sie verstehen…

So kam der Richter in seinem Urteil nach der Hauptverhandlung zu einem nahezu unglaublichen Urteil: Die Angeklagte hätte kaum folgen können und hätte „zwar einen bemühten, insgesamt aber unterdurchschnittlich intelligenten Eindruck gemacht“, und sei deshalb freizusprechen! Damit stand für das Gericht fest, dass nicht Arglist oder Vorsatz zum doppelten Bezug der Unterstützungsgelder geführt habe, der Vorfall sei vielmehr auf eine intellektuelle Überforderung der 59-jährigen zurückzuführen.

Diese hatte 34’000 Franken von der Invalidenrente erhalten, dies aber der Sozialbehörde, von der sie gleichzeitig unterstützt wurde, nicht mitgeteilt. Sie habe nichts davon gewusst, dass sie die Auszahlung der IV-Gelder der Behörde hätte melden sollen, betonte die Thailänderin während der Gerichtsverhandlung mehrfach.

Eigentlich sonderbar: Wer weiss wie schwer es ist IV-Leistungen zu bekommen und welche Wege man dazu gehen muss, der müsste auch wissen, dass man das Geld zurückzahlen muss, das aus Sozialhilfe bezogen wird. Und wer weiss wie man im Casino spielt, der kann auch nicht derart dumm sein wie diese Thai dem Gericht vorgab…! Und wie naiv muss der Richter sein: wer die Mentalität der Thais kennt, weiss, dass diese, sobald es Probleme gibt nichts mehr verstehen wollen.