Endlich – das Urteil im Fall Kentucky

Von Lisa Horn

Schon seit 18. September 2008 sind 141 namhafte Internet-Pokersites, darunter Absolute Poker, FullTilt Poker, PokerStars oder Bodoglife, für Bewohner des Bundesstaats Kentucky gesperrt. Jetzt endlich gab es das Urteil, ob die Sperrung rechtens sei – das Gericht entschied FÜR die Pokersites.

Derzeit scheinen Gerichtsurteile im Bezug auf Glücksspiel bzw. Poker in den USA wieder Hochkonjunktur zu haben – gerade erst der Richterspruch in Pennsylvania und jetzt endlich Kentucky. Dieses Verfahren zieht sich nun schon seit September. Damals wurden 141 Poker- und Glücksspiel-Domains für die Bewohner Kentuckys einfach gesperrt. Die Firmen protestierten und nicht nur diese, sondern auch namhafte Poker-Lobby Vertreter wie die „Poker Players Alliance“ oder die Interessengemeinschaft „Interactive Media Entertainment & Gaming Association“. Es wurde Einspruch erhoben und dem Gericht Argumentationskataloge vorgelegt, die beweisen sollten, dass Poker kein Glücksspiel sei und daher das Besuchsverbot der Seiten nicht rechtens.

Der Einspruch beinhaltete unter anderen Argumente wie: die Domainnamen wurden von den Unternehmen nicht in Kentucky registriert, somit könne die Staatsanwaltschaft von Kentucky zumindest nicht über Domainnamen verfügen. Weiters hätte der Initiator und Staatssekretär von Kentucky, J. Michael Brown, gar nicht das Recht gehabt rechtliche Schritte gegen 141 Domains einzuleiten. Und außerdem sei Poker generell in Kentucky nicht verboten – warum also Internet-Poker? Es wurde auch eine lange Liste eingereicht die tragende Argumente einbrachte warum Poker NICHT als Glücksspiel zu definieren sei, sondern als Spiel der „skills“ – also Können und Geschick.

Immer wieder verschob das Berufungsgericht seine Entscheidung – von Oktober in den November, dann von Anfang Dezember auf Mitte Dezember und erst dieses Jahr war es endlich soweit. Das Gericht hatte sich zum Urteil durchgerungen – Kentucky hätte niemals das Recht gehabt 141 Domainnamen zu sperren oder Besitzansprüche anzumelden.

Internet Domains würden grundsätzlich einmal nicht dazu dienen, ein Baustein oder Behelf für Glücksspiel zu sein. Sie können, aber müssen es nicht – hier liegt der Unterschied. Daher hätte das Gericht in seinem ersten Urteil im September vorschnell entschieden. Eine Sperrung von Domains durch einen Staat sei daher nicht zulässig.

Einer der Mitstreiter in der Berufung war die PPA (Poker Players Alliance), über den positiven Ausgang der Berufung zeigt man sich sehr erfreut: „ Das ist ein unglaublicher Sieg für die Freiheit im Internet und die Rechte aller Bürger von Kentucky, die gerne Online Poker spielen“, jubelt PPA Präsident John Pappas.

Der gesamte Urteilsspruch ist unter: http://pokerplayersalliance.org/category/headlines/ mit der Überschrift „Opinion of Court of Appeals on KY Domain Seizure Case – Commonwealth of Kentucky“ zu finden.