Spielbanken: Der Bundesrat will massvolle Steuererhöhung

Bern – Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) überprüfte im Auftrag des Bundesrats, ob das Potenzial für die Spielbankenbesteuerung besser ausgeschöpft werden könnte. Gestützt auf ihren Bericht hat der Bundesrat beschlossen, die geltenden Schwellenwerte, ab denen bei der Spielbankenabgabe die Progression einsetzt, für A-Casinos herabzusetzen. Dadurch erfolgt eine Angleichung des für Casinos A und B geltenden Systems, die Mehreinnahmen zur Folge hat. Auf der Basis des Bruttospielertrages von 2007 würden diese rund 22 Millionen Franken betragen.

Die Spielbankenabgabe wird auf der Basis des Bruttospielertrags (BSE) erhoben. Dieser ist definiert als die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Gewinnen. Nach Verfassung und Gesetz beträgt der Abgabesatz zwischen 40 und 80 Prozent dieser Kenngrösse. Die Casinos sollen jedoch, wenn sie nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden, dennoch eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital erzielen können. Der Bundesrat erteilte im März 2007 den Auftrag, das geltende System zu überprüfen und abzuklären, ob allenfalls das Steuerpotenzial in Anbetracht der Rentabilität der Spielbanken besser ausgenützt werden sollte.

Die ESBK nahm in der Folge die erforderlichen Analysen vor und hielt die Resultate ihrer Überprüfung in einem Bericht fest. Sie kam zum Schluss, dass Möglichkeiten bestehen, das Steuerpotenzial noch besser zu nutzen. Indes hielt sie dafür, diese nicht zu überschätzen. Die ESBK prüfte verschiedene Varianten, darunter insbesondere auch eine Erhöhung der Progression. Sie empfahl jedoch, hiervon abzusehen, da dadurch die Rentabilität gewisser Casinos zu stark sinken würde.

Die ESBK empfahl deshalb, den Schwellenwert für das Einsetzen der progressiven Besteuerung für Spielbanken mit einer Konzession A von heute 20 auf 10 Millionen Franken herabzusetzen. Diese Massnahme führt dazu, dass für Casinos A und B die gleichen Schwellenwerte gelten. Dadurch lassen sich Mehreinnahmen erzielen. Berechnet auf der Basis des BSE von 2007 würden diese etwa 22 Millionen Franken betragen. Die Wahl dieser Variante erachtete die ESBK auch in Anbetracht der ungünstigen Konjunkturlage als vertretbar.

Der Bundesrat ist den Empfehlungen der ESBK gefolgt und hat das EJPD beauftragt, die erforderliche Revision der Rechtsgrundlagen vorzubereiten. Dieses wird die Änderung der Spielbankenverordnung umgehend an die Hand nehmen.