Tiltware stellt Antrag zur Klageabweisung im Bezug auf die Klage von Clonie Gowen

Von Haley Hintze

Die Rechtsanwälte einiger Beklagter, welche in Verbindung zu FullTilt stehen, haben nun das erste Mal offiziell auf die Klage von Cycalona „Clonie“ Gowen vom November 2008 geantwortet. Clonie Gowen hatte den Beklagten verschiedene Rechtsverletzungen vorgeworfen, wobei dazu unter anderem Vertragsbruch, Bruch der Treuepflicht, unehrliche Geschäftspraktiken, ungerechte Bereicherung und Betrug gehörten. In Gowen’s original Klageschrift werden einige High-Profile Poker-Pro’s, welche in enger Verbindung zu FullTilt stehen, namentlich genannt, zusätzlich bezieht sich die Klage auch noch auf einige Geschäftseinheiten der FullTilt Firmengruppe.

In der Stellungnahme der Tiltware Rechtsanwälte zur Ablehnung der Klage wird angeführt, daß die ursprünglich namentlich genannten Spieler nichts mit dieser Sache zu tun hätten und daß die Namen der Spieler aus der Klageschrift entfernt werden sollten. Außerdem wird darauf hingewiesen, daß der Aufbau der Klage an sich falsch ist. Wenn überhaupt, würde es sich um einen einfachen Bruch eines mündlichen Vertrages handeln, an welchem ausschließlich Tiltware und einer der Beklagten, Raymond Bitar, beteiligt gewesen wären. Die Spieler, welche aus der Klageschrift entfernt werden sollten, sind: Howard Lederer, Andy Bloch, Phil Ivey, Chris Ferguson, John Juanda, Phil Gordon, Erick Lindgren, Erik Seidel, Jennifer Harman-Traniello, Mike Matusow, Allen Cunningham, Gus Hansen und Patrik Antonius.

Gowen behauptet, daß Bitar (der Tiltware CEO) mit ihr einen mündlichen Vertrag abgeschlossen hätte, in welchem vereinbart wurde, daß Gowen für ihre Mitgliedschaft im Team Full Tilt, 1 der Firma FullTilt erhält. Gowen’s Schätzung des Gesamtwertes von FullTilt (inkl. aller weiteren Geschäfteinheiten) beläuft sich auf USD 4 Milliarden – eine Summe, für welche es bis zum heutigen Zeitpunkt, keinerlei Belege gibt – diese Summe wird im Antrag zur Klageabweisung von FullTilt als nicht zutreffend bezeichnet. Gowen’s Forderung nach 1 war in ihrer original Klage auf Basis ihrer Schätzungen auf USD 40.000.000 beziffert worden.

In der Antwort, welche im Auftrag von Tiltware verfasst wurde, um die Klage abzuweisen, wird explizit auf fünf Klagepunkte eingegangen, welche definitiv falsch sind und aus der Klage entfernt werden sollten, dazu gehören unter anderem der Vorwurf des Betrugs, die Unterdrückung von Minderheiten und unrechtmäßige Bereicherung. In dem Antrag wird die Staatsanwaltschaft aufgefordert, Gowen’s ursprüngliche Klage zu überarbeiten, um im Falle dessen, daß die Klage nicht im gesamten abgelehnt wird, die „Schrotflinten-Vorgehensweise“ zu vermeiden. Außerdem wird in dem Antrag zur Klageabweisung darauf hingewiesen, daß FullTilt nur ein Markenname ist und keine kooperative Einheit. Die Aussage Gowen’s, daß die anderen namentlich genannten Poker-Pros, Aktieninhaber von Tiltware wären, ist ebenfalls nicht richtig.