Tarifstreit in den Bayerischen Spielbanken

Tarifstreit in den Bayerischen Spielbanken

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p> Rechtsauffassung vor dem Arbeitsgericht bestätigt: Freiwillige Arbeit von Spielbankdirektoren bleibt zulässig

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p> Die Staatliche Lotterieverwaltung und die Gewerkschaft ver.di haben sich heute in einem gerichtlichen Vergleich geeinigt, der die Arbeitgeberposition bestätigt. Die freiwillige Arbeit der Spielbankdirektoren auf bestreikten Arbeitsplätzen bleibt zulässig.

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p> Es wird wie bisher keine Verpflichtung zu einem Arbeitseinsatz geben. Bei Streikmaßnahmen kann durch die freiwillige Arbeit von Direktoren und Angestellten der Betrieb in den Spielsälen aufrechterhalten werden.

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p> „Die Auffassung von ver.di, der Freistaat setze Beamte hier als rechtswidrige Streikbrecher ein, hat sich damit als haltlos erwiesen“, sagte der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung, Erwin Horak.

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p> Horak fordert ver.di erneut auf, endlich die Warnstreiks zu beenden und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Der Freistaat Bayern sei verhandlungsbereit. Dies sei auch zum Wohl der Gäste, die die Bayerischen Spielbanken besuchen.

Quelle: Infofax/Bayerische Spielbanken – Zentralverwaltung, München