Poker Pro Exchange“ stellt seinen Service ein

Von Lisa Horn

Wie diese Woche bekannt wurde, stellt die Site „Poker Pro Exchange“ ihr Service ein. Grund dafür sei der sogenannte „Securities Act of 1933″. Und das obwohl erst vor einigen Tagen mit Mike Sexton ein weiterer internationaler Poker-Pro für die Staking-Service Site gewonnen werden konnte.

„Poker Pro Exchange“ war eine aufstrebende Staking-Site. Unter Poker-Staking versteht man eine Art Spieler-Sponsoring, d.h. eine Person gibt einem Pokerspieler seiner/ihrer Wahl Geld um damit zu spielen. Im Vorfeld wird vereinbart wie im Falle eines Gewinnes das Geld aufgeteilt wird und für welche Spielform das Geld verwendet wird – wie z. B. Turnier-Events. Dieses Konzept gibt es schon seit Jahren und hat sich immer größerer Beliebtheit erfreut. Auch „Poker Pro Exchange“ konnte sich nicht nur über regen Zulauf von Geldgebern erfreuen, sondern auch namhafte Poker-Pros wie Mike Sexton, Bryan Micon (NeverWinPoker) oder Tom McEvoy.

Gründer von „Pro Poker Exchange“ sind unter Anderen Linda Johnson und Jim Leitner – beide erklären warum sie den Service der Staking Site einstellen: „Uns wurde mitgeteilt, dass wir eine Option verkaufen, im Interesse einer Gelegenheit Geld zu verdienen. Das ist laut Gesetz wie ein nicht registriertes Wertpapier, dass der Öffentlichkeit zum Kauf angeboten wird, ohne Aufsicht von qualifizierten Investoren und ohne Emissionsprospekt. Und nach eingängiger Prüfung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir uns hier in einer Grauzone bewegen.“
Dieser Schluss hat die Betreiber von „Pro Poker Exchange“ veranlasst den Service zu schließen, bevor man sich vor Gericht wieder findet. Man möchte lieber auf der sicheren Seite sein und kein Risiko eingehen, weder für sich (also die Betreiber), noch die Poker-Pros noch die Kunden, die den Service in Anspruch nehmen.

Grund für diese rechtliche „Grauzone“ ist der „Securities Act of 1933″ – ein US-amerikanisches Gesetz, dass 1933 vom Kongress erlassen wurde, als Folge des Börsencrashs von 1929 und der darauf folgenden Depression. Damals wurden zwischenstaatliche Bestimmungen im Bezug auf den Verkauf von Wertpapieren oder den Verkauf von Optionen auf einen Nenner gebracht. Denn bis dahin waren die Bestimmungen nicht bundesstaatlich geregelt sondern in jedem Bundesstaat unterschiedlich definiert. Nach Einführung des „Securities Act of 1933″ musste jegliche Vermittlung von Geld-Dienstleistungen gemeldet werden, außer es gab eine Meldebefreiung.Der Staking Service von „Pro Poker Exchange“ fiele in den Bereich des Securities Act, meinen beratende Anwälte des Unternehmens. Daher hätte man sich entschieden den Service einzustellen.