Gibraltars Steuersätze bleiben

Lisa Horn
Poker-Riesen wie PartyGaming, 888.com oder die Mansion Group haben ihren Sitz in der britischen Enklave Gibraltar. Niedrige Steuersätze und liberale Glücksspielgesetze waren für die Unternehmen ein idealer Standort. Dann wollte Gibraltar eine Steuerreform, doch diese war durch einen Einspruch im Jahr 2004 von Großbritannien gefährdet – zu niedrige Steuersätze im Vergleich zum Königreich war die Begründung. Jetzt gab es das Urteil…

Dieser Fall hat sich über Jahre gezogen – im Jahr 2002 hatte Gibraltar über Großbritannien eine Steuerreform für die Körperschaftssteuer angekündigt.

Drei Steuern hätten eingeführt werden sollen, die für alle Unternehmen gleich gegolten hätten: eine Eintragungsgebühr, eine Lohnsummensteuer und eine Gewerbegrundnutzungssteuer, die beiden Letzteren mit einer Gewinn-Höchstgrenze von 15%. Doch Großbritannien waren die Steuersätze zu niedrig und machte 2004 via Europäischem Gerichtshof einen Einspruch. Das Gericht musste also prüfen ob die Autonomie Gibraltars eine selbstständige Reform zulässig wäre oder ob eine Steuersatzanpassung zu Großbritannien erforderlich sei.

Erst jetzt stellte der europäische Gerichtshof fest, dass die zuständigen Behörden Gibraltars, die die Steuerreform konzipiert hatten, gegenüber der Zentralregierung Großbritanniens einen eigenen politischen und administrativen Status haben.

Ein erfreuliches Urteil für die Glücksspiel-Riesen, die sich in Gibraltar niedergelassen hatten, denn immerhin beschäftigen sie knapp 3.500, der insgesamt 28.800 Einwohner.

Gibraltars Minister, Peter Caruana, ist erleichtert, denn hätte der europäische Gerichtshof gegen Gibraltar entschieden und die Steuersätze wären dem britischen Modell angepasst worden, dann hätten die Unternehmen mit Sicherheit Gibraltar verlassen, wären in andere Steueroasen abgewandert.