Nun ist es raus, die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) beginnen die Trilogie der Entlassungswelle von 120 spieltechnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Spielstätte Bad Harzburg
„Die Geschäftsführung der Spielbanken Niedersachsen (SNG) hat nun die Katze aus dem Sack gelassen“, so Bernhard Stracke vom Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Die beabsichtigten 120 Kündigungen von spieltechnischen Mitarbeitern wird in einer Trilogie gestartet“, so Stracke. Die ersten 26 Beschäftigten sollen in Bad Harzburg abgebaut werden. Nach dem Plan der Geschäftsführung soll das Tischspiel mit einen Einschichtbetrieb an lediglich 5 Tagen in der Woche (Sonntag und Montag geschlossen), ein Pokerspiel nicht mehr angeboten werden. Dies ist so Stracke „ein Sterben des Tischspieles auf Raten“.
Müssen nun die Pokerspieler in das illegale Glücksspiel ausweichen, fragt sich der Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di.
„Die Landesregierung Niedersachsen muss diese Geschäftsführung sofort stoppen“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises. In Niedersachsen soll nach Auffassung von ver.di ganz offensichtlich strategisch getestet werden, wie viel Lebendspiel alibihaft vorgehalten werden muss, um unter dem Deckmantel einer staatlichen konzessionierten Spielbank vorrangig bis ausschließlich das Automatenspiel betreiben zu können.
„Auch dem Internetspiel galt das gesteigerte Interesse der SNG und dies sollte auch noch in einer ausgegliederten Gesellschaft betrieben werden“, so Jaguttis.
Die Geschäftsleitung will immer mehr Arbeitsplätze vernichten und sich von der klassischen Spielbank verabschieden, denn bisher werden bereits sechs von zehn Spielbanken als reine Automatenspiele betrieben. Selbst bei einer Abgabensenkung soll Personal entlassen werden, so die Pressesprecherin der SNG. Dies ist laut Stracke „ein einmaliger und unmöglicher Vorgang in den Spielbankenlandschaft in Deutschland“.
Land, Kommune, Gäste und Mitarbeiter sind die Leidtragenden dieser verfehlten Geschäftspolitik. Deshalb nochmals die Forderung des Bundesarbeitskreises Spielbanken von ver.di an die Landesregierung von Niedersachsen, diese Geschäftsführung muss gestoppt werden und gemäß dem ordnungspolitischen Auftrag, nach dem Glücksspielstaatsvertrag sowie europäischer Rechtssprechung in die Pflicht genommen werden. Dies geht aber nur mit einer Abgabensenkung durch das Land.
Gerade aufgrund nationaler und internationaler Rechtsprechung muss sich Casino Austria International vermehrt und insbesondere um das klassische Spiel kümmern. Mit der jetzigen Unternehmensphilosophie darf der Casino Austria International keine weitere Spielbankkonzession in Deutschland übertragen werden, denn mit diesen Umstrukturierungsmaßnahmen sind die gewerblichen Spielhallen ihr angemessenes Betätigungsfeld.
„Glücksspiel mit Unterhaltung zu zelebrieren muss das Ziel sein, kein Glücksspiel für Menschen ohne Menschen“ so Stracke.
Mainz, 15.12.2008
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke,
ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6,
55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de