Geldspielautomaten: Spielbankenkommission ordnet Überprüfung an

Bern – Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) verlangt vom Hersteller des Geldspielautomaten „Super Competition“, dass er sein Gerät zur Prüfung vorführt. Zudem verbietet sie ihm, solche Automaten aufzustellen, bis das Resultat der Überprüfung vorliegt. Die ESBK wird klären, ob der Betrieb dieses Gerätes überhaupt zulässig ist.

In letzter Zeit sind auf dem Markt Geräte aufgetaucht, die der ESBK vorschriftswidrig nicht vorgeführt wurden. Der Hersteller des „Super Competition“ bringt vor, die Vorführpflicht gelte für seine Produkte nicht. Die ESBK will nun auch diese Frage klären. Sie hat deshalb die Vorführung eines solchen Automaten angeordnet. Zugleich hat sie dem Hersteller verboten, bis zum Vorliegen ihres Qualifikationsentscheides Geräte aufzustellen und betreiben zu lassen.

Die ESBK rechnet mit einem Entscheid im Verlaufe des Frühjahrs 2009.