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Glücksspielstaatsvertrag 2021 – Landesregierung beschließt Einbringung des Gesetzes in den Landtag


Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 in den Landtag einzubringen.

Zuvor hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den Glücksspielstaatsvertrag 2021 unterzeichnet, die zu beteiligenden Verbände sind angehört worden. Mit dem Gesetzentwurf wird die für einen Staatsvertrag notwendige parlamentarische Zustimmung erbeten.

Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag läuft mit dem 30. Juni 2021 aus. Der neue Staatsvertrag soll unmittelbar danach in Kraft treten. Mit ihm werden bislang verbotene Formen des Online-Glücksspiels wie Online-Casino, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele erlaubnisfähig. Trotz einiger Erfolge zum Beispiel im Bereich der Zahlungsunterbindung ist es mit den bislang zur Verfügung stehenden aufsichtsrechtlichen Maßnahmen nicht gelungen, das unüberschaubare Glücksspielangebot im Internet entscheidend einzudämmen. Deshalb erscheint es nach Ansicht der Länder sinnvoll, das Online-Glücksspiel in ein Erlaubnisverfahren zu überführen und dieses mit strikten Regeln zum Schutz der Spielerinnen und Spieler zu flankieren.

Vorgesehen sind der Aufbau eines zentralen, spielform- und anbieterübergreifenden Sperrsystems, die verpflichtende Einrichtung von anbieterbezogenen Spielkonten mit entsprechender Identifizierungspflicht, die Verpflichtung der Anbieter zum Aufbau von Systemen zur Spielsuchtfrüherkennung und die Begrenzung von Einzahlungen durch ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit, das mit Hilfe einer zentralen Limit-Datei überwacht werden soll. Zugleich werden die gegen unerlaubte Angebote möglichen Maßnahmen sinnvoll erweitert. Hiermit soll es noch besser gelingen, die seriösen Anbieter von den unseriösen zu trennen und dann gezielt gegen die unseriösen Anbieter vorzugehen. Dies soll zu einer Verringerung der Gefahr der Spielsucht beitragen.

Die mit dem neuen Staatsvertrag ebenfalls vorgeschlagene Zulassung von Live-Wetten (zum Beispiel auf das nächste Tor) während des laufenden Sportereignisses soll ein weiteres Element eines legalen und ausreichend attraktiven Glücksspielangebots sein.

Bestimmte Ereigniswetten, wie der Eintritt eines regelwidrigen Verhaltens, sollen verboten bleiben, um der Gefahr von Wettmanipulationen vorzubeugen und die Integrität des Sports zu wahren.

Die Erteilung von Erlaubnissen sowie die Wahrnehmung glücksspielaufsichtlicher Aufgaben sollen insbesondere für länderübergreifende Online-Glücksspielangebote zentralisiert werden. Dazu wird eine Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts in Halle, Sachsen-Anhalt, geschaffen.

Die Verbandsbeteiligung hat neben ausdrücklich befürwortenden durchaus auch kritische Stellungnahmen hervorgebracht, bis hin zur Empfehlung einzelner Verbände aus dem Bereich der Suchtprävention und -beratung, den Glücksspielstaatsvertrag 2021 nicht zu ratifizieren. Da der neue Staatsvertrag jedoch zahlreiche Regelungen zur Berücksichtigung von Spielerschutzinteressen und zur Vermeidung von Suchtentstehung und -verstärkung vorsieht, geht die Landesregierung davon aus, dass suchtfachlichen Erfordernissen durchaus Rechnung getragen wurde. Mit Blick auf die angestrebte bundesweite Einheitlichkeit der Regelungen stellt der von den Regierungschefinnen und -chefs unterzeichnete Glücksspielstaatsvertrag 2021 insoweit den maximal erreichbaren Kompromiss zwischen den Ländern dar.

Der Staatsvertrag soll zum 1. Juli 2021 in Kraft treten. Es bedarf dazu der Ratifizierung durch mindestens 13 Länder. Erforderlich ist in jedem Fall die Ratifizierung durch Sachsen-Anhalt als zukünftiges Sitzland der Gemeinsamen Glücksspielbehörde.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.02.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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