Mittwoch, 24. April 2024

Streit um Spielbank Hamburg: Gauselmann-Gruppe legt Verfassungs­beschwerde ein

Casino Esplanade Spielbank Hamburg

Die Gauselmann-Gruppe legt im Streit um die Vergabe der Betriebslizenz für die Hamburger Spielbank Verfassungsbeschwerde ein. Dies verkündete in dieser Woche der Anwalt des Glücksspielunternehmens. Der Glücksspielanbieter ist überzeugt, im Vergabeverfahren benachteiligt worden zu sein.

Verfassungsbeschwerde gegen OLG-Entscheidung

Im vergangenen Dezember hatte das Hanseatische Oberlandesgericht den Ausschluss der Gauselmann-Gruppe von der Bewerbung um die Konzession für die Spielbank Hamburg für rechtens erklärt.

Nun legt der Glücksspiel-Konzern Gauselmann Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil ein. Dies gab der Hamburger Anwalt Gerhard Strate Vertretern der Tageszeitung taz gegenüber bekannt.

Die Spielbank Hamburg Jahr+Achterfeld GmbH & Co. KG führt die Hamburger Spielbank seit 1977. Mit dem 31. Dezember 2019 war die bis dato gültige Konzession ausgelaufen.

Aufgrund der aktuellen juristischen Streitigkeiten wurde die neue Lizenz zum „Betrieb einer öffentlichen Spielbank“ zunächst nur interimsmäßig für ein weiteres Jahr und nicht wie geplant bis 2034 an den Jahr-Konzern vergeben.

In einer europaweiten Ausschreibung zum Betrieb des prestigeträchtigen Casinos Esplanade und dreier weiterer Spielbanken in Hamburg hatte 2019 auch die Gauselmann-Gruppe aus Nordrhein-Westfalen ihren Hut in den Ring geworfen.

Die Stadt hatte den Glücksspiel-Anbieter jedoch vom Verfahren ausgeschlossen. Zu undurchsichtig, so die Begründung, seien die Firmenverflechtungen des Konzerns, die dieser bei seiner Bewerbung hätte offenlegen müssen.

Hieraufhin wandte sich Gauselmann an die Finanzbehörde und forderte ein Nachprüfungsverfahren. Diese sah keine Verfahrensfehler. Auch das Oberlandesgericht stützte diese Einschätzung, nachdem die Gauselmann-Gruppe Beschwerde gegen das Ergebnis der Überprüfung eingelegt hatte.

Voreingenommene Prüfung?

Nun will Anwalt Strate im Namen der Gauselmann-Gruppe mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung der Hamburger Richter vorgehen.

Der taz gegenüber erklärte er, dass sich der Eindruck aufdränge, die Prüfung der Bewerbung sei voreingenommen gewesen und habe zum Ziel gehabt, die Konzession der in Hamburg bestens vernetzten Jahr-Gruppe zu verlängern.

Tatsächlich aber sei es das Hamburger Unternehmen, das durch undurchsichtige Firmenverflechtungen auffalle und nicht sein Mandant, so Strate:

Die Familie Jahr hätte die Konzession nie bekommen dürfen, wenn die Vergabebehörde ihre eigenen Vorgaben ernst genommen hätte.

Konkret benennt er in diesem Kontext mit der „Spielbank Hamburg Verwaltungs GmbH“ einen der Gesellschafter des Jahrschen Spielbank Konzerns, dessen Hintergrund im Dunklen liege.

Es bleibt abzuwarten, ob das zuständige Hamburgische Verfassungsgericht dieser Einschätzung folgen wird. Dann ginge der Krimi um die Spielbank Hamburg in die nächste und womöglich entscheidende Runde.