Nach Auffassung von ver.di besteht keine rechtliche Grundlage für ein Online-Casino der Spielbank in Niedersachsen

Nach Auffassung von ver.di besteht auch durch die Nichtzulassungsbeschwerde des Landes Niedersachsen durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg keine rechtliche Grundlage für ein Online-Casino der Spielbank in Niedersachsen

Auch nach Ablehnung der Beschwerde des Landes Niedersachsen durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gibt es nach Auffassung der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) keine rechtliche Grundlage für ein Online-Casino der Spielbank Niedersachsen, so ‚’Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken und Betreuungssekretär des Gesamtbetriebsrates und Verhandlungsführer des Haustarifvertrages der Spielbanken Niedersachsen GmbH.

Weder der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ,das Niedersächsische Glücksspielgesetz (NGLüSpG) oder das Spielbankengesetz von Niedersachsen (NSpielbG) geben eine rechtliche Grundlage für ein Internetcasino der Spielbanken in Niedersachsen, so der Gewerkschafter.

Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist nach dem Glücksspielstaatsvertrag zu Recht von der Politik verboten worden.
Entgegen anderen Pressemeldungen wurde das bisher einzige Online-Casino unter staatlicher Aufsicht in Deutschland mit dem in Kraft treten des Glücksspielstaatsvertrages am 01. Januar 2008 geschlossen, so der Gewerkschafter.

Nach überwiegender Auffassung der Juristen, die sich mit den Internetangeboten im Glücksspielbereich in Deutschland befassen, ist das geplante Betreiben des Online-Casinos der Spielbank Niedersachsen aus mehreren Gründen nicht zulässig, so Bernhard Stracke.
Die Beschränkung auf das Bundesland Niedersachsen verstößt eindeutig gegen die Grundsätze, die sich aus dem Beschluss des Bundeskartellamtes vom 23.08.2006 – Aktenzeichen B 10-92713 – ergeben.

Stracke fordert die Landesregierung auf, dem Spielbankbetreiber keine Konzession zu erteilen und fordert weiterhin den Spielbankbetreiber auf, von seinen Plänen, ein Internetcasino zu errichten, Abstand zu nehmen.

Wir haben große Sorgen um unsere Arbeitsplätze in den Spielbanken in Niedersachsen die sehr vom Monopol der Spielbanken abhängen. Hier sollte die SNG sich auf ihr Kerngeschäft, das Tischspiel konzentrieren, um ihrem ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen, so Max Fuchs, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Spielbanken Niedersachsen. Die Spielbanken setzen ihre eigene Monopolstellung durch die Internetaktivitäten aufs Spiel und dies ausschließlich zulasten der Beschäftigten.
Wir lehnen ein Spiel ohne Menschen für Menschen auch wegen der damit einhergehenden Gefahr von unkontrollierbaren Suchtfolgen ab, so Fuchs.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di- Bundeskoordinierung Spielbanken, Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz,
Telefon:06131-6272632; Fax:06131-6272626; Mobil:0160-90512708
Mail: bernhard.stracke@verdi.de