Der Hamburger Automaten Verband e.V. gratuliert der Spielbank Hamburg zum 30-jährigen Jubiläum

Der Hamburger Automaten Verband e.V., die berufsständische Vereinigung der gewerblichen Spielstätten-Betreiber und Automatenaufsteller Hamburgs gratuliert der Spielbank Hamburg herzlich zu ihrem 30-jährigen Jubiläum, welches am vergangenen Wochenende in den Räumlichkeiten der Spielbank Esplanade feierlich begangen wurde.

„Dabei ist es ein selbstverständliches Jubiläum“, so Sabine Glawe, erste Vorsitzende des Hamburger Automaten Verbandes e.V. Würde die Spielbank nicht nach dem Spielbankengesetz, sondern nach dem Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz, dem die gewerblichen Automatenaufsteller unterstehen, besteuert, hätte sie dieses Jubiläum nicht erlebt.

Müsste die Spielbank die Einsätze ihrer Gäste mit 5 % Spielvergnügungsteuer versteuern, wie es in allen Spielhallen und Gaststätten Hamburgs Pflicht ist, hätte die Spielbank um die 60 Mio. € an die Stadt Hamburg abzuführen. Tatsächlich kassierte die Stadt in 2006 jedoch nur 40,25 Mio. €. Ein Steuergeschenk ganz besonderer Güte, welches den Betrieb der Spielbank so lukrativ macht.

„Ein jeder Unternehmer dieser Bundesrepublik würde sich wünschen, so vom Staat gehätschelt zu werden.“, so Glawe. „Die Verrechnung seiner Abgabenlast mit der Umsatzsteuerzahllast, die gesetzlich verbriefte Garantie auf einen Mindestgewinn und diesen auch noch gänzlich steuerfrei!“ Da ist es selbstverständlich, Jubiläum zu feiern.

Die Unternehmenswirklichkeit sieht anders aus. Ein Hamburger, der an einem Automaten in der Spielbank spielt, hat nach Ansicht des Gesetzgebers offenbar kein Vergnügen dabei. Wirft er 20 Cent in einen einarmigen Banditen der Spielbank, spielt er steuerfrei, tut er dieses in einer Spielhalle, entsteht Vergnügen und die Steuer in Höhe von 5 % wird fällig. Er selbst merkt hiervon nichts, denn der Anbieter des Spieles hat die Steuer aus seinem eigenen Säckel zu zahlen. „Die Steuerbelastung ist mehr als doppelt so hoch wie die zu zahlende Umsatzsteuer, doch verrechnen dürfen wir nicht, wir müssen beides zahlen.“ Gelingt das nicht, bleibt über kurz oder lang nur der Weg zum Insolvenzgericht. „Das ist vom Gesetzgeber so beabsichtigt,“ so Glawe.

„Durch die bundesweit geltende Spielverordnung gewährleisten wir einen sehr viel höheren Spielerschutz, als er in einem Automatensaal einer Spielbank je verwirklicht werden könnte. Die Reduktion auf eine Obergrenze von nicht mehr als 12 Geldgewinnspielgeräten pro Ladengeschäft, die Begrenzung von Einsatz- und Verlustmöglichkeiten an den Spielautomaten, die Unterbindung der Möglichkeit, gleichzeitig mehr als zwei Geldspielgeräte zu bespielen, das Verbot von Alkohol, der regelmäßig zweijährige TÜV der Geräte, eine Spielpause von 5 Minuten nach einer Stunde Spielbetrieb und viele Maßnahmen mehr, die in einer Spielbank nicht vorkommen, sind unmittelbar mit einem freiwilligen Umsatzverzicht und vergleichsweise höheren Kosten der gewerblichen Automatenaufsteller verbunden.“

„Wir wünschen uns“, so Glawe, „dass dieses endlich Berücksichtigung findet und die bundesweit nahezu einmalig hohe Hamburger Spielvergnügungsteuer von Senat und Bürgerschaft noch einmal überdacht wird, damit auch wir unsere Betriebsjubiläen noch erleben können.“

HAMBURGER AUTOMATEN VERBAND e.V.
Steintorweg 8
20099 Hamburg