Keine rechtliche Grundlage für ein Internetcasino der Spielbank Niedersachsen

– Neues Spielbankengesetz lässt dies nicht zu

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Gewerkschaft Ver.di (ver.di) fordert den Betreiber der Spielbanken in Niedersachsen auf, die Absicht, ein Internetcasino zu betreiben, endlich zu den Akten zu legen, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.

„ Mit dem neuen Spielbankengesetz von Niedersachsen, dass zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, ist die rechtliche Grundlage für ein Internetcasino nicht mehr gegeben“, sagte Stracke, der auch den Gesamtbetriebsrat der Spielbanken in Niedersachsen betreut und Verhandlungsführer der Tarifkommission ist. Ver.di begrüßt den zum 01.01.08 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag. „Er ist die einzig logische Konsequenz aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom März 2006, wenn die Bundesländer das Glücksspielmonopol in Deutschland erhalten wollen“, so Bernhard Stracke. „Wir begrüßen das Glücksspielmonopol in Deutschland“, so der Gewerkschafter, „es sichert die Arbeitsplätze in den deutschen Spielbanken.“

„Die Schließung des Online-Casinos der Wiesbadener Spielbank, das Einzige in Deutschland, zum 01.01.08 durch die Landesregierung von Hessen wird ausdrücklich begrüßt und ist die logische Konsequenz aus dem neuen Glücksspielstaatsvertrag“, so Stracke.
Ein Internetangebot im Glücksspielbereich würde den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages widersprechen und damit die Aufrechterhaltung des Monopols gefährden. „Wir erwarten daher in diesem Zusammenhang von dem Spielbankbetreiber auch die Entfernung des „ JUST FOR FUN“ Onlinespielangebotes auf der Internetseite von Casinoland“ , so Stracke.

Max Fuchs, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Spielbanken in Niedersachsen und Mitglied des Bundesarbeitskreises Spielbanken, sieht in der jüngsten Entwicklung einen Erfolg der monatelangen „Lobby- und Pressearbeit“. „Wir wollen“, sagt der Spielbänker, „dass sich die Spielbankbetreiber wieder auf ihr Kerngeschäft, dass klassische Lebendspiel, das Automatenspiel und die Events konzentrieren.
Die seit dem 01.01.08 gültigen neuen gesetzlichen Auflagen für die Spielbanken haben aber auch eine Wettbewerbsverzerrung hervorgerufen.
Um die Arbeitsplätze in den staatlich konzessionierten Spielbanken in Niedersachsen weiter zu sichern und reale Spielsuchtprävention zu betreiben müssen die Politiker nun auch konsequenterweise die weiteren Schritte tun.

1.Die Kontrollmöglichkeiten und Sperren ebenfalls auf die Spielhallen ausweiten, denn dort entsteht der größte Teil der Spielsüchtigen.

2.Den Zugang zu den Internetcasinos aus dem Ausland unterbinden, da hier staatliche Grenzen überschritten werden und national oder europäisch bisher Gesamtlösungen fehlen. Fakt ist, eine immer größere Zahl Spieler ist bereits internetspielsüchtig.

Die Ansicht einiger Rechtsanwälte, der Glücksspielstaatsvertrag würde gegen EU-Recht verstoßen, wird vom Bundesarbeitskreis nicht so gesehen, so Stracke. Nach Auffassung von ver.di und ihren beratenden Rechtsanwälten kann man den Klagen und den angedrohten Regressansprüchen gelassen entgegen sehen.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, Bundeskoordinierung Spielbanken
ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz