Bundesarbeitskreis Spielbanken hofft auf Glücksspielstaatsvertrag bei angemessenen Rahmenbedingungen

Sitzung des Arbeitskreises in Hamburg

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) tagte erstmals in Hamburg und bezog Position zur momentanen Branchensituation im Glücksspielbereich, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.

Die Bundesländer haben jahrzehntelang die Spielbanken gemolken. Bundesweit erheben sie im Schnitt eine Spielbankabgabe in Höhe von 80% als Steuer, so Stracke. Zusätzlich wird in einigen Ländern auf das von den Gästen für die Bezahlung der Beschäftigten gegebene Trinkgeld (Tronc) noch eine Troncabgabe erhoben. Dies auch in Spielbanken, wo der Trinkgeldtopf nicht zur Bezahlung der Beschäftigten ausreicht, so der Gewerkschafter.
Diese hohe Abgabenlast hat zu hohen Gehaltseinbußen und zum Verlust von Arbeitsplätzen und zum Abbau des klassischen Spiels geführt, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken. Die MItarbeiterInnen haben bis zu 40% des Nettoeinkommens verloren, in der Regel wird auch kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt. Es ist einmalig, dass selbst Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu Lasten der Beschäftigten aus dem Trinkgeldtopf (Tronc) abgeführt werden.

Die Begehrlichkeiten der Länder haben in vielen Spielbanken zur Beschädigung des Produktes geführt. Die aktuelle Diskussion erfordert nun endlich eine Korrektur durch die Länder und Betreiber.

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken spricht sich ausdrücklich für das Glücksspielmonopol in Deutschland aus. Hierfür müssen klare Konturen zwischen legalem und illegalem Glücksspiel gezogen werden. Dieses ist die Grundvoraussetzung der sich sowohl die Spielbankbetreiber in ihrer Gesamtheit wie auch die zuständigen Ordnungsbehörden stellen müssen.

Die Spielbanken müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie den Anforderungen national- wie Internationaler Rechtsprechung zum Glücksspielstaatsvertrag gerecht werden können, um das Monopol zu rechtfertigen und den ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen.

Die MitarbeiterInnen, die diesen Auftrag vor Ort erfüllen, haben endlich angemessen bezahlt zu werden und zeitgemäße Arbeitsbedingungen vorzufinden, so Stracke. Der Bundesarbeitskreis Spielbanken verlangt hierfür spürbare Senkungen der Spielbankabgaben, die den europäischen Nachbarländern angepasst werden müssen. Die Troncabgabe muss gestrichen werden, gleiche Bedingungen zwischen dem klassischen- und dem Automatenspiel geschaffen werden. Glücksspiele im Internet und auf Handys sind zu verbieten. Da künftig die Werbemöglichkeiten beschränkt werden, müssen die Spielbanken wie die Spielbank Hamburg attraktiver und kommunikativer gestaltet werden.

Das Nichtraucherschutzgesetz soll von den Spielbanken einheitlich umgesetzt werden. Das gewerbliche Glücksspiel muss grundsätzlich auch in diesem Punkt mit einbezogen werden, damit die Spielbanken bei der gesetzeskonformen Umsetzung nicht mit Rückgängen bei den Gästen und dem Einspielergebnis bestraft werden. Dazu gehört dann auch eine Eingangskontrolle in den Spielhallen, so der Bundesarbeitskreis Spielbanken.
Der Bundesarbeitskreis Spielbanken hat die Länderparlamente, die den Glücksspielstaatsvertrag noch nicht zugestimmt haben aufgefordert, dies noch in den restlichen Tagen des Jahres 2007 zu tun, damit zum 01.01.08 endlich eine Rechtssicherheit geschaffen wird und der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten kann.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di-Bundeskoordinierung Spielbanken,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz