Baden
«Mögliche Synergien»: Grand Casino zeigt sich offen für Poker-Legalisierung

Künftig soll auch ausserhalb des Casinos um Geld gepokert werden dürfen – Spielbank erhofft sich Synergien.

Martin rupf
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All in: Künftig sollen auch Private Pokerturniere organisieren dürfen.

All in: Künftig sollen auch Private Pokerturniere organisieren dürfen.

Getty Images/iStockphoto

Geht es nach dem Willen des Regierungsrates, sollen im Aargau künftig kleine Pokerspiele auch von Privaten organisiert werden. Nach heute geltendem Recht ist dies nur konzessionierten Spielbanken – im Kanton Aargau also dem Grand Casino Baden – erlaubt. Nachdem nun aber am 10. Juni das neue Geldspielgesetz vom Schweizer Stimmvolk deutlich angenommen wurde, müssen die Kantone ihre kantonalen Bestimmungen zum Geldspielgesetz anpassen.

Denn nach dem neuen Gesetz fallen Gross- und Kleinspiele künftig unter die Kompetenz der Kantone. Sprich: Der Bund überlässt es den Kantonen, ob sie Kleinspiele wie Kleinlotterien, Tombolas, Lotto, lokale Sportwetten und neu auch kleine Pokerspiele verbieten oder erlauben wollen. In Rahmen der Anhörung schlägt der Regierungsrat nun vor, kleine Pokerturniere ausserhalb des Casinos zu erlauben.

Casino akzeptiert Politik-Entscheide

Im Rahmen dieser dreimonatigen öffentlichen Anhörung wird auch die Stadtcasino Baden AG ihre Sicht der Dinge dem Regierungsrat gegenüber kundtun. Ist davon auszugehen, dass sich die Stadtcasino Baden AG gegen die neuen Bestimmungen wehrt, zumal das Grand Casino Baden selber fast täglich Pokerturniere durchführt?

Die Antwort von Casino-Chef Detlef Brose überrascht: «Im Rahmen der Gesetzesentwicklung haben wir dafür plädiert, solche Pokerturniere in einem vernünftig begrenzten Rahmen zu halten.» Die vorgesehenen Regelungen würden zwar aus Sicht der Stadtcasino Baden AG recht weit gehen. «Wir akzeptieren jedoch die Entscheide der Politik und stellen uns nicht gegen diese Bestimmungen.»

Detlef Brose, CEO Grand Casino Baden.

Detlef Brose, CEO Grand Casino Baden.

zvg

Dass sich das Grand Casino nicht gegen die Einführung der neuen Regel wehrt, hat mehrere Gründe. «Mit den Pokerturnieren erzielen wir nur rund 1 Million Franken Bruttospielertrag bei einem gesamten Ertrag von rund 66 Millionen Franken», so Brose. Gleichwohl seien die Pokerturniere im Rahmen des «House-of-Entertainment»-Angebots ein wichtiges Standbein des Casinos. «Wenn aber kleinere Pokerturniere auch von Privaten durchgeführt werden können, ergibt das für uns künftig vielleicht sogar Synergien», sagt Brose.

Attraktiv für gesperrte Personen?

Synergien? «In den letzten Jahren ist der Poker-Boom abgeflacht. Wenn nun private Pokerlounges-Turniere mit geringeren Einsätzen anbieten, dann lockt das eventuell wieder neue Spieler», glaubt Brose. Dadurch würden Gäste der Pokerlounges vielleicht eher auch einmal ein grösseres Turnier oder ein Cash-Game im Grand Casino Baden spielen. «Von einem insgesamt wachsenden Markt könnte natürlich auch das Grand Casino Baden profitieren.»

Gleichwohl äussert Casino-Chef Brose auch Bedenken zur geplanten Öffnung des Poker-Marktes. «Im Unterschied zu den Pokerturnieren in den konzessionierten Casinos finden bei den Pokerturnieren ausserhalb der Casinos keine Eingangskontrollen statt.» Sprich, in Casinos gesperrte Personen könnten auf Turniere ausserhalb von Spielbanken ausweichen. «Zudem besteht die Gefahr, dass es bei solchen Turnieren nicht beim erlaubten kleinen Pokerspiel bleibt, sondern weitere, illegale Spiele angeboten werden.» Und nicht zuletzt dürfe man nicht vergessen, dass Veranstalter solcher Pokerturniere keine Abgaben an die AHV/IV zahlen und auch die regulatorischen Bestimmungen zum Sicherheits- und Sozialkonzept nicht im gleichen Masse wie in den Casinos einzuhalten sind.

Immerhin ist vorgesehen, dass die Veranstalter eine kostenpflichtige Bewilligung beim Kanton einholen müssen. Wie hoch die Gebühr sein wird, ist noch nicht entschieden. Als «klein» gilt ein Pokerturnier unter anderem dann, wenn das Startgeld für einen Spieler maximal 200 Franken beträgt und wenn die Summe der Startgelder aller Spieler 20 000 Franken nicht überschreitet.

Boom von Pokerlounges

Das Geldspiel im Kanton Aargau ist durch das Gesetz über Lotterien und Glücksspiele aus dem Jahr 1838 geregelt. Das über 180 Jahre alte Gesetz soll nun durch das das kantonale Geldspielgesetz ersetzt werden. Ermöglicht wird dies durch das neue Geldspielgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird. Die Kantone haben bis zu zwei Jahre Zeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

In den letzten Jahren wurden immer wieder heftige Debatten um Pokerturniere entfacht. 2007 erklärte die Eidgenössische Spielbankenkommission, die Poker-Turniervariante «Texas Hold’em» sei aufgrund der geringen Geldeinsätze und der langen Spieldauer nicht primär ein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel, weshalb unter Einhaltung gewisser Regeln auch im privaten Rahmen gezockt werden durfte.

In einem Urteil aus dem Jahr 2009 kam auch das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass beim Pokern der Geschicklichkeitsfaktor höher als der Glücksfaktor zu werten sei. Die Folge: Öffentliche Pokerlounges schossen wie Pilze aus dem Boden. Doch nur ein Jahr später hob das Bundesgericht das Urteil wieder auf, und öffentliche Pokerturniere waren fortan wieder ausschliesslich offiziellen Casinos vorbehalten.