StartseiteRegionalOberschwabenBaindtBaindter Firma kritisiert neues Spielhallengesetz

Spielhalle

Baindter Firma kritisiert neues Spielhallengesetz

Baindt / Lesedauer: 4 min

Unternehmen muss sämtliche Automaten umrüsten, weiß aber nicht, welche künftig bleiben dürfen
Veröffentlicht:31.08.2018, 18:13

Von:
Artikel teilen:

Die Baindter Firma Kling Automaten kritisiert ein neues Gesetz, das zur Folge hat, dass viele Spielhallen schließen müssen. Kling betreibt bundesweit 130 „Joker“-Casinos, neun davon befinden sich in Ravensburg, Weingarten und Baienfurt. Das Gesetz bewirke keinen Schutz vor Spielsucht, so Geschäftsführer Jürgen Kling – im Gegenteil: Wenn Spielhallen schließen müssen, verlagere sich das Glücksspiel ins Internet, und dort gebe es keinerlei Kontrollmöglichkeit. In seinen Spielhallen hingegen setze das Unternehmen Kling diverse Maßnahmen zum Spielerschutz um. So muss das Unternehmen zum Beispiel sämtliche Spielautomaten umrüsten, weil künftig die Maximalgewinne und -verluste reduziert werden müssen.

Betritt man das „Joker“-Casino in der Ravensburger Ziegelstraße, findet man sich in einem hellen, weitläufigen Raum wieder. In größeren Abständen zueinander stehen Spielautomaten, an denen Männer und Frauen sitzen. Im Vorraum gibt es eine Theke, an der Getränke verkauft werden. Alkohol gibt es nicht, Rauchen ist erlaubt.

Am Eingang bittet ein freundlicher Herr darum, den Ausweis sehen zu dürfen. Diese Kontrolle dient zum einen dazu, Minderjährigen den Zutritt zu einer Spielhalle zu verwehren. Zum anderen gibt es bei den „Joker“-Casinos eine firmeninterne Sperrliste. Wer sich selbst als suchtgefährdet einschätzt, kann sich sperren lassen, sein Name wird auf die Liste gesetzt, die allen „Joker“-Casinos vorliegt. Derzeit seien auf der Liste für Baden-Württemberg knapp 200 Namen vermerkt, sagt Jürgen Kling. Allerdings könne nur die betreffende Person selbst entscheiden, ob sie sich sperren lässt. Doch es gibt noch weitere Möglichkeiten der Suchtprävention: Fallen den Mitarbeitern bei einem Besucher Verhaltensweisen auf, die auf eine Spielsucht hindeuten könnten, zum Beispiel wenn sich jemand sehr oft und lang an den Automaten aufhält oder gegen Geräte schlägt, so haben die Mitarbeiter den Auftrag, den Besucher darauf anzusprechen, erklärt der Geschäftsführer. Auffälligkeiten werden außerdem an den Präventionsbeauftragten im Betrieb gemeldet. „Wir arbeiten mit der Caritas zusammen, in unseren Spielhallen liegen Broschüren zum Thema Spielsucht aus, und die Mitarbeiter sind in Suchtprävention geschult“, so Jürgen Kling.

Neue Maximalverluste

Eine weitere Präventionsmaßnahme kommt nun vom Gesetzgeber: Ab Mitte November dieses Jahres gelten neue Vorgaben für Spielautomaten. So wird der Maximalgewinn von bislang 500 Euro pro Stunde auf 400 reduziert, der Maximalverlust von 60 Euro pro Stunde auf 60 Euro. Gilt bislang die Regel, dass jeder Automat nach einer Stunde Spielzeit automatisch eine fünfminütige Pause einlegt, schalten die Geräte künftig zusätzlich nach drei Stunden auf Null, eventuell gewonnenes Geld wird ausbezahlt. Eine weitere Neuerung ist die Spielerkarte: Jeder Gast meldet sich mit einer am Eingang ausgegebenen PIN-Nummer an einem Automaten an. So soll gewährleistet werden, dass ein Gast nicht an mehreren Automaten gleichzeitig spielen kann.

„Wir sind jetzt dran, alle unsere Spielautomaten nach diesen Richtlinien umzurüsten“, sagt Jürgen Kling. Allerdings könnte es sein, dass die meisten dieser Automaten ab Juli 2021 gar nicht mehr betrieben werden dürfen. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht nämlich einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zwischen zwei Spielhallen sowie zwischen einer Spielhalle und einem Kindergarten oder einer Schule vor. Das würde bedeuten, dass in Ravensburg drei von vier „Joker“-Casinos geschlossen werden müssten. In Weingarten befinden sich drei „Joker“-Casinos und zwei von Mitbewerbern, in Baienfurt zwei „Joker“-Spielhallen und eine eines anderen Anbieters. In Weingarten würden voraussichtlich zwei Spielhallen bleiben können und in Baienfurt eine von dreien. Welche, das sei noch nicht klar, so Kling. Der Bestandschutz lief bereits Mitte 2017 aus, dank einer Härtefallregelung dürfen die Standort aber bis Ende Juli 2021 bleiben.

„Was dann kommt, wissen wir nicht“, so Jürgen Kling, gleichzeitig habe sein Unternehmen aber Mietverträge für Räume und Automaten laufen sowie Arbeitsverträge mit Angestellten. Die neuen Regelungen sieht er deshalb kritisch. „Wir sperren uns nicht gegen Regulierung und sind sehr aktiv beim Thema Suchtprävention“, sagt der Geschäftsführer. Wenn zu viel reguliert werde, bestehe allerdings die Gefahr, dass das Glücksspiel ins Internet oder in die illegale Szene abwandere. Und dort gebe es keine Kontrolle mehr, was für Suchtgefährdete sehr viel gefährlicher sei.

Die Firma Kling hat auch einen Vorschlag, wie man Gefährdete noch besser schützen könnte: mit einem einheitlichen Sperrsystem, auf das alle Spielhallen, auch Mitbewerber, Zugriff haben. Diesen Vorschlag befürwortete auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Benjamin Strasser kürzlich bei einem Besuch des Unternehmens.