Johann Wadephul und Hans-Jörn Arp zum Glückspielstaatsvertrag

Dr. Johann Wadephul und Hans-Jörn Arp: Ausführungsgesetz zum Glückspielstaatsvertrag vor der Verabschiedung im Landtag verfassungsrechtlich auf Herz und Nieren prüfen!

Der schleswig-holsteinische CDU Fraktionsvorsitzende Dr. Johann Wadephul und Hans-Jörn Arp, MdL, haben heute (17.10.2007) angekündigt, den Schleswig-Holsteinischen Entwurf eines „Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland“ (Drucks. 16/1566) vor der Verabschiedung im Landtag erneut verfassungs- und europarechtlich auf Herz und Nieren prüfen zu lassen.

Anlass dafür sei ein neues Gutachten des unabhängigen wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 12. Oktober 2007. Von diesen unabhängigen Beratern des Landtages wurden wenige Tage nach der erneuten Intervention der EU-Kommission „rechtliche Bedenken gegen zentrale Teile des Glückspielstaatsvertrages, aus denen sich ein beträchtliches Risiko für den gesamten Bestand des Glückspielstaatsvertrages ergeben kann“, aufgeworfen. Wadephul erklärte, diese Bedenken müssten ausgeräumt werden, bevor eine Verabschiedung des Ausführungsgesetzes im Schleswig-Holsteinischen Landtag auf die Tagesordnung gesetzt werde: „Die Zahl der mahnenden Stimmen – vor allem auch derer, denen nicht im Entferntesten Parteilichkeit für die Privatanbieter unterstellt werden kann – hat in den letzten Wochen und Monaten so zugenommen, dass eine kritische Masse erreicht wurde“, begründete der Fraktionschef diese Entscheidung. In dieser unklaren Rechtslage könnten ansonsten millionenschwere Schadenersatzforderungen auf das Land zukommen.

Es sei an der Zeit, dass die Befürworter des neuen Glückspielstaatsvertrags sich der breiten und fundierten Kritik in der Sache stellten, und diese endlich entkräfteten, ergänzte Arp: „Das einzige und seit Monaten unveränderte Argument der Befürworter gegen jede neue Schwachstelle im Glückspielstaatsvertrag lautet, es handle sich bei der Kritik lediglich um eine Kampagne der privaten Spielevermittler. Das ist mir zu wenig, um für diesen Glückspielstaatsvertrag die Hand zu heben.“ Er forderte die Befürworter des Staatsvertrages auf, jeden einzelnen Kritikpunkt zu entkräften. „Wenn die Befürworter des Glückspielstaatsvertrages Recht hätten, dürfte das ganz einfach sein. Leider kommt aber nichts“, so Arp abschließend.