Ver.di begrüßt die Absicht der Landesregierung von Niedersachsen, das Glücksspielrecht neu zu regeln

Brief an den Ministerpräsidenten Herrn Wullf mit der Aufforderung, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg wegen dem geplanten Online-Casino der Spielbank einzulegen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Zustimmung der niedersächsischen Landesregierung zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Glücksspielrechts in Niedersachsen. Damit werden in Niedersachsen endlich die notwendigen Voraussetzungen für den Glücksspielstaatsvertrag getroffen, der zum 01.01.2008 in Deutschland in Kraft treten soll, so der für Spielbanken in Niedersachsen zuständige Gewerkschaftssekretär Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.

Stracke fordert die Parteien des niedersächsischen Landtages auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, damit das Glücksspielmonopol in Deutschland erhalten bleibt.

Da in dem Glücksspielstaatsvertrag Glücksspiele über das Internet zu Recht wegen der sehr hohen Suchtgefahr verboten werden, hat der Landesbezirk Niedersachsen von ver.di den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Wullf schriftlich aufgefordert, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover zum geplanten Online-Casino der Spielbank Niedersachsen Beschwerde bei Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzulegen. So kann nach Auffassung von Stracke verhindert werden, dass für wenige Tage eine Internetspielbank an das Netz geht und das Glücksspielmonopol in Deutschland nicht gefährdet wird.

Ver.di hat den Ministerpräsidenten weiterhin darauf aufmerksam gemacht, dass die Beschränkung eines Internetangebotes auf das Land Niedersachsen zusätzlich gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes verstößt und daher bereits nicht zulässig ist.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, Bundeskoordinierung Spielbanken,
ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6,
55116 Mainz