Neben der Vollgeld-Initiative entscheidet das Schweizer Stimmvolk am 10. Juni auch über ein neues Bundesgesetzes über Geldspiele ("Geldspielgesetz"). Dieses soll gemäss Angaben des Bundes den Schweizer Geldspielmarkt modernisieren und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten stärken. Hier die Details.

Was will das Geldspielgesetz konkret?

Das neue Gesetz soll Schranken für Glücksspiele wie Roulette, Black Jack oder Zahlenlotto setzen. Nicht jede Art von Geldspiel wäre zugelassen, gleichzeitig erhielten Spielbanken und Lotteriegesellschaften Auflagen. Sie hätten etwa dafür zu sorgen, dass Spielsüchtige nicht mehr weiterspielen können. Als wichtigster Punkt gälte jedoch die Legalisierung von Online-Casinospielen. Eine solche Erlaubnis beantragen dürfen allerdings nur die 21 zugelassenen Schweizer Casinos. Neu würden auch Lottogewinne bis zu 1 Million Franken steuerfrei.

Sind aktuell Online-Geldspiele erlaubt?

Nein. In der Schweiz ist es verboten, Online-Glücksspiele wie Roulette, Black Jack oder Geldspielautomaten anzubieten. Wer in der Schweiz ein solches Portal betreibt, macht sich strafbar. Jedoch ist es zulässig, gelegentlich auf ausländischen Webseiten zu spielen, solange mit den Einnahmen nicht der eigene Lebensunterhalt bestritten wird. Glücksspiele auf ausländischen Internetseiten wären mit dem neuen Gesetz komplett untersagt.

Wie soll verhindert werden, dass Schweizer auf ausländischen Webseiten spielen?

Die Behörden werden bei Gesetzesannahme den ausländischen Anbietern mitteilen, dass ihr Angebot illegal ist und für Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz gesperrt werden muss. Halten sie sich nicht daran, wird eine Zugangssperre errichtet. Die Internet-Seite ist dann aus der Schweiz nicht mehr aufrufbar.

Profitiert die Allgemeinheit von den Einnahmen durch Glücksspiele?

Ja. Einen hohen Teil der Erträge von Casinos - 40 bis 80 Prozent - wird in Form einer Abgabe an den Bund und die Kantone überwiesen. Zusammen mit geleisteten Beträgen von Sportwetten und Lotterien fliessen so jährlich beinahe 1 Milliarde Franken in die AHV, in die Kultur oder an die Sportförderung. Diese Abgaben bleiben auch mit dem neuen Gesetz bestehen, neu werden aber auch die legalen Online-Casinos Abgaben leisten müssen. Dadurch könnte mehr Geld dazu kommen.

Was sind die Argumente der Befürworter?

Befürworter betonen, dass sich ausländische Online-Anbieter aktuell nicht an Schweizer Recht halten müssen. Sie sind also nicht verpflichtet, die Spieler angemessen zu schützen und Abgaben an die Allgemeinheit zu zahlen. So könne Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei nicht verhindert werden. Gleichzeitig entgehen dem Schweizer Gemeinwohl dadurch gemäss Schätzungen des Bundes jährlich 250 Millionen Franken. Kritisiert wird auch, dass ausländische Casinos das Referendum gegen das Gesetz stark mitfinanzierten.

Was sagen die Gegner?

Gegner sehen mit der Netzsperre einen gefährlichen Eingriff in die Internetfreiheit. Man befürchtet die Schaffung eines Präzedenzfalles, der künftig die Sperrung von anderen Webseiten zur Folge haben kann. Ausserdem sei das neue Gesetz ein protektionistischer Akt: Schweizer Casinos erhielten eine Monopolstellung im Online-Spielegeschäft. Die bessere Lösung sei, auch ausländische Anbieter in das Schweizer Gesetz einzubeziehen. Weiter geht einigen der Schutz der spielsuchtgefährdeten Personen im neuen Gesetz zu wenig weit, er basiere lediglich auf Eigenverantwortung.

Wer ist für das Geldspielgesetz?

Die Ja-Parole herausgegeben haben SP, CVP, EVP und der Gewerkschaftsbund. Auch Bundesrat, Parlament und Kantone sprechen sich dafür aus.

Wer ist dagegen?

Sämtliche Jungparteien mit Ausnahme der Jungen CVP kämpfen gegen die Vorlage. Darüber hinaus sind auch die FDP, Grüne, GLP und BDP gegen das Gesetz. Die SVP hat übrigens die Stimmfreigabe beschlossen, gemäss Umfragen sind es aber die SVP-Wähler, die das Gesetz am deutlichsten ablehnen.

Wie gut stehen die Chancen für eine Annahme des Gesetzes?

In der jüngsten Tamedia-Umfrage vom 18. Mai halten sich Befürworter und Gegner genau die Waage: 47 Prozent "Ja" und 47 Prozent "Nein". Die restlichen 6 Prozent der Befragten waren noch unentschlossen. Anklang findet das Gesetz vor allem bei über 65-jährigen, während die jungen Altersgruppen eher dagegen sind.