Lotto
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Shutterstock/Andrey_Popov

Wegen der niedrigen Zinsen erheben immer mehr Banken neue Gebühren, um Einnahmen zu generieren oder Kosten an Kunden weiterzugeben. Die ING-DiBa hat nun ihre Kunden auf neue Kosten hingewiesen: Eine Gebühr für diejenigen, die ihre Visakarte für Glücksspiele einsetzen — das gelte auch für Lotto.

Etwa 2,1 Millionen Girokonten verwaltet die Direktbank, die zum 1. Juli ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert. Das hat sie ihren Kunden kürzlich mitgeteilt. 

Banken: Glücksspielgebühr für Online-Zocker

In diesen neuen AGB findet sich auch die erwähnte Glücksspielgebühr. Die wird zum Beispiel dann fällig, wenn jemand seine Visakarte benutzt, um einen Lottoschein, eine Sportwette oder den Einsatz in einem Online-Casino zu bezahlen. Drei Prozent vom Umsatz soll sie betragen, mindestens aber 3,90 Euro. 

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Gegenüber der „F.A.Z.“ äußert sich eine Banksprecherin dahingehend, dass es sich dabei um eine „am Markt gängige Gebühr“ handle, „die auch von anderen Banken erhoben wird“.Wie die Zeitung weiter berichtet, erhebt auch die Postbank, die Consorsbank und die Comdirect diese Glücksspiel-Gebühr. Während die Consorsbank bereits seit 2015 — ebenso wie die Postbank — 2,5 Prozent verlangt, seien es bei der Comdirect drei Prozent.

Etwas überraschend kommt die Erklärung der Postbank für diese Gebühr daher. Der Erwerb von Lotto- oder anderen Wettscheinen, sowie Chips in Casinos sei ähnlich dem Erwerb von Bargeld. Darum also stellt sie auch Kreditkartenumsätze im Glücksspiel-Sektor mit einer Gebühr für die Bargeld­abhebung gleich. Während die Banken  Gebühren fürs Geldabheben durch den Aufwand mit Automaten und Geldtransport begründen, stellt sich die Frage nach dem Aufwand der Bank, wenn ein Kunde bei einem Glücksspielanbieter seinen Einsatz mit einer Kreditkarte bezahlt.

Verbraucherzentrale sieht die Glücksspielgebühr kritisch

Die Verbraucherzentrale äußert sich gegenüber der „F.A.Z“ kritisch: „Ich glaube nicht, dass die Banken diese Gebühr aus Gründen der Suchtprävention erheben. Die Banken gucken einfach, wo sie noch neue Gebühren erheben können“, zitiert die Zeitung eine Verbraucherschützerin aus Rheinland-Pfalz. Wenn jemand regelmäßig hohe Summen beim Glücksspiel verzocke, würde ihn eine Bankgebühr kaum davon abhalten.

Die Consorsbank differenziert bei ihrer Glücksspielgebühr übrigens. Wer seinen Lottoschein online mit der Visakarte bezahlt und bei den staatlichen Gesellschaften abgibt, ist von der Gebühr befreit. Lediglich die Einsätze bei privaten Lottogesellschaften werden belangt. Mit der Gebühr sollen unter anderem die kostenlosen Girokonten finanziert werden, so die Bank.

cd