Glücksspielstaatsvertrag – Es gilt das gesprochene Wort!

Presseinformation Nr. 262/2007
Kiel, Donnerstag, 13. September 2007

Wolfgang Kubicki: „Der Glücksspielstaatsvertrag ist verfassungswidrig und vernichtet Arbeitsplätze!“

In seinem Beitrag zu TOP 11 (Glücksspielstaatsvertrag) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: „Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wollen die Landesregierungen den Wettbewerb im Lotteriewesen beschränken. Damit bezwecken sie angeblich, der Spiel- und Wettsucht vorbeugen zu wollen. Tatsächlich wollen sie den staatlichen deutschen Lottoblock von der Konkurrenz abschotten. So wird das Gute—die Suchtvorbeugung—vorgeschoben, um etwas Rechtswidriges zu erreichen: Eine vierjährige Gnadenfrist für das Kartell der staatlichen Lottogesellschaften.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein staatliches Glücksspielmonopol bei Sportwetten zulässig sein könne, wenn es sein einziger Zweck sei, der Spiel- und Wettsucht vorzubeugen oder sie einzudämmen. Damit ist selbstverständlich verbunden, dass ein solches Staatsmonopol auch geeignet sein muss, diesen Zweck zu verwirklichen. Das geht bei der Eindämmung von Sucht nur, wenn es sie auch gibt—bei Sportwetten ist dies unumstritten.

Der Innenminister schreibt in seiner Gesetzesbegründung, dass zur Rechtfertigung des Staatsmonopols im Lotteriewesen der gleiche verfassungsrechtliche Maßstab anzulegen sei, den das Bundesverfassungsgericht für Sportwetten aufgestellt hat. Recht hat er. Deshalb ist dieser Vertragsentwurf verfassungswidrig: Denn ein staatliches Lotteriemonopol wäre nur dann zulässig, wenn damit Lotteriesucht wirksam eingedämmt werden könnte. Dies setzt aber voraus, dass es die Lottosucht überhaupt gibt.

Und daran hapert es: Niemand hat bisher ein nennenswertes Suchtpotential des Samstagslottos, des Mittwochslottos oder der Glücksspirale entdeckt— oder Anzeichen dafür, dass sein Aufwuchs bevor stünde. Im Gegenteil: In § 25 Absatz 6 Nr. 3 des Staatsvertrages räumen die Landesregierungen ein,dass von Lotterien mit nicht mehr als zwei Gewinnausspielungen pro Woche regelmäßig keine besonderen Suchtanreize ausgehen—weshalb sie den Internetvertrieb bei Lotto noch bis Ende 2008 erlauben wollen.

Warum gehen erst nach 2008 besondere oder andere Suchtanreize vom Lottospiel im Internet oder vom Lottospiel allgemein aus? DieLandesregierungen bleiben Beweise schuldig. An diesem Beispiel sehen wir, wie wenig die Möglichkeiten der Wissensgesellschaft in den Köpfen derLandesregierungen präsent sind: Ein Verbot deutscher Lottoangebote im Internet treibt die Menschen nur zu ausländischen Anbietern, auf die wir keinen Einfluss haben und die hier auch keine Abgaben zahlen. Der Vertragsentwurf widerspricht auch dem Europarecht, weil durch das Staatsmonopol automatisch ausländische Anbieter ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, nachzuweisen, dass sie mögliche Suchtgefahren entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsrechtes eindämmen und bekämpfen können. Dies verletzt die Grundfreiheit, Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt anbieten zu dürfen. Für den Fall, dass der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft tritt, hat die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt.

Solche Verfahren werden selten kurzfristig entschieden—und bis zur Entscheidung räumt dieser Staatsvertrag dem staatlichen deutschen Lottoblock noch eine Gnadenfrist ein. Dafür nehmen die Landesregierungen in Kauf,

– dass die Einnahmen aus den Zweckabgaben der Lotterien dramatisch einbrechen werden, weil die Menschen weniger Lotto spielen werden,
– dass es deswegen viel weniger Geld für die Sportförderung als bisher geben wird, wodurch die Sucht vorbeugende Wirkung des Breitensports empfindlich getroffen werden wird und
– dass mehrere zehntausend Arbeitsplätze in Deutschland in Gefahr geraten, weil private Spielvermittler ins Ausland vertrieben oder in die Pleite getrieben werden. All das nur, um das behördenähnliche Lottokartell der Länder für weitere vier Jahre vor Wettbewerb zu schützen.

Es ehrt unseren Ministerpräsidenten, dass er diesem Unsinn bis zum 20. Juli 2007 widerstanden hat.

Es ist eine Schande für den deutschen Rechtsstaat, dass die Landesregierungen es wagen, für diesen offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrigen Vertrag parlamentarische Ratifizierung zu beantragen.

Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.“
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Wolfgang Kubicki, MdL
Vorsitzender
Dr. Heiner Garg, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Ekkehard Klug, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
Günther Hildebrand, MdL
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
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