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Arbeitsamt zahlt für Abfindung: Steuerjäger Walter-Borjans drückt bei Abfindungsschummel in Landes-Casinos ein Auge zu
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Finanzminister Norbert Walter-Borjans
dpa/R.Vennenbernd Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD).

Wenn es um Steuerhinterziehung geht, ist mit Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans nicht zu spaßen. Einen dubiosen Abfindungsdeal aus den eigenen Reihen scheint der Minister jedoch nicht so ernst zu verfolgen.

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Bisher habe der Minister nichts gegen einen fragwürdigen Abfindungsplan der Landes-Casinos unternommen. Das berichtet der "Spiegel". Hier würden Mitarbeiter mit Lügen und illegalen Absprachen über die Arbeitsagentur mit hohen Abfindungen versorgt, so der Bericht. Der Betreiber Westspiel-Casinos ist über die NRW Bank eine hundertprozentige Tochter des Landes NRW. Das Land NRW bestreitet die Vorwürfe gegenüber FOCUS Online.

In einer Mitteilung schreibt das Finanzministerium: "Der Aufsichtsrat von WestSpiel ist den Vorwürfen von gesetzeswidrigem Vorgehen bei der Vorruhestandsregelung von WestSpiel gründlich nachgegangen." Laut Gutachten sei das Prgramm nicht gesetzeswidrig gewesen: "Der Vorwurf von strafbaren Handlungen erweist sich als falsch. Das Programm war nicht darauf angelegt, dass die Arbeitnehmer einen Betrug bei Sozialleistungen begehen sollen." In keinem Fall habe es unberechtigten Sozialleistungen gegeben.

Das Gutachten stelle jedoch Fehler fest, die mittlerweile behoben seien: "Die von Clifford Chance Deutschland LLP festgestellten Fehler sehe ich kritisch. Es sind im Laufe der Untersuchung bereits Maßnahmen umgesetzt worden, um diese zu korrigieren", sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans in der öffentlichen Vorlage des Haushalts- und Finanzausschusses.

Vorruhestand mit 85 Prozent des Gehalts

Das Problem des Casinos: Casinos laufen schlecht. Kunden spielen lieber online. Deswegen wolle die Westspiel-Casino ihre alten Mitarbeiter durch jüngere, billigere Kräfte ersetzen. Dazu legte sie ein Vorruhestandssprogramm auf. Es versprach den Angestellten 85 Prozent ihres letzten Gehalts, wenn sie mit mindestens 58 Jahren in den Ruhestand träten. Sie sollten zwei Jahre lang von ihrer Abfindung leben und sich danach arbeitslos melden – und es auch bleiben.

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Obwohl im Gutachten Fehler festgestellt wurden, lässt der Finanzminister das Programm weiter laufen. Jetzt allerdings mit einigen Änderungen und unter anderem Namen: Statt von einem Abfindungsprogramm ist nun laut „Spiegel“ von einer „Sonderregelung für das Ausscheiden älterer Mitarbeiter“ die Rede.

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