Glücksspielstaatsvertrag – Faltlhauser: Nur umfassendes Monopol sichert Spielerschutz!

„Nur ein umfassendes staatliches Glücksspielmonopol sichert den Spielerschutz und genügt den strengen Anforderungen des Verfassungs- und Europarechts.
Die Idee einer isolierten Liberalisierung von Sportwetten ist unseriös: Sie führt zu größerer Suchtgefährdung und wäre verfassungsrechtlich nicht haltbar. Die Forderung, Sportwetten zu liberalisieren und zugleich das Lottomonopol beizubehalten, ist mir deshalb völlig unverständlich“, erklärte Finanzminister Kurt Faltlhauser am Mittwoch (18.04.) in München.

„Die Vorstellung, dass es im Falle einer Liberalisierung von Sportwetten für den Lotteriebereich bei einem Monopol bleiben könnte, ignoriert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 zu Sportwetten. Danach rechtfertigt nur der Schutz der Bevölkerung vor den mit dem Glücksspiel verbundenen Gefahren die Aufrechterhaltung eines Monopols. Sportwetten haben generell ein höheres Suchtpotential als Lotterien. Deshalb ist eine Liberalisierung bei Sportwetten einerseits und die Beibehaltung eines Veranstaltungsmonopols für Lotterien verfassungsrechtlich nicht möglich“, erläuterte Faltlhauser.

Postfach 22 00 03, 80535 München
Pressesprecherin Judith Steiner