Glücksspielrecht in Deutschland; „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen“ oder „Sportwetten-Staatsvertrag“ – ein Vergleich

Reinhold Schmitt
ISA-GUIDE Chefredakteur (V.i.S.d.P.)
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Die Zukunft des Glücksspielrechts entscheidet sich in den nächsten Wochen. Zum von den Ministerpräsidenten der Länder im Dezember 2006 zustimmend zur Kenntnis genommenen Entwurf eines Staatsvertrages zum Glücksspielwesen ist von der schleswig-holsteinischen CDU-Fraktion unmittelbar nach Verkündung der Placanica-Entscheidung des EuGH mit dem Anspruch einer europarechtskonformen und verfassungsgemäßen Alternative der Entwurf eines Sportwettenstaatsvertrages vorgelegt worden.

Hans-Joachim Höxter, der für die ISA-CASINOS das Casinorecht konzeptionell betreut und der auch diesmal die Staatsvertragsentwürfe redaktionell aufbereitete, hat exklusiv für die ISA-CASINOS die Regelungsinhalte beider Entwürfe unmittelbar gegenübergestellt. Die Synopse offenbart trotz des unterschiedlichen Regulierungszieles (Lotterien, Sportwetten und – erstmals – Spielbanken einerseits, nur Sportwetten bei Fortführung des Lotterie-Staatsvertrages andererseits) interessante Vorschläge und Ansätze, die es Wert sind, in der weiteren politischen Diskussion mehr Gewicht zu bekommen.

Machen Sie sich ihr eigenes Bild – Sie finden die Synopse als pdf-Datei hier.