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Wo will der Betreiber hin?

Eine neue Spielhölle und viele offene Fragen

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Laut einer vom Land Mecklenburg-Vorpommern erteilten Betriebserlaubnis darf auch in Neubrandenburg eine Spielbank loslegen. Noch weiß aber niemand ganz genau, wo hier künftig gezockt werden soll.
Veröffentlicht:08.11.2016, 18:25
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Die Nachricht wird bei der Caritas in Neubrandenburg nicht für die ganz große Vorfreude gesorgt haben: In der Viertorestadt darf mit Erlaubnis der Landesregierung künftig eine Spielbank den Betrieb aufnehmen. Noch eine „Spielhölle” mehr. Bei der Caritas in der Heidmühlenstraße versammeln sich jetzt schon alle 14 Tage Frauen und Männer, die an Spielsucht leiden.

Wann allerdings das neue „Spielerparadies” seine Türen öffnet, weiß auch im Neubrandenburger Rathaus noch niemand. Ebenso wenig ist bekannt, wo gezockt werden soll. Es habe, so ein Rathaus-Sprecher, wohl einige Ideen gegeben, konkret sei aber gar nichts.

Der Unterschied zwischen Spielhalle und Spielbank

Der Unterschied zwischen Glücksspielhallen und Spielbanken, in denen auch nur Automatenspiele stattfinden, ist für den Spieler nur ein äußerlicher.

Im Grunde dürfen nur staatliche Spielbanken das Wort „Casino” im Namen tragen. Wenn es sich um eine Automatenspielhalle handelt, dann darf diese nicht das Wort „Casino” oder „Spielbank” im Titel führen. Die Regelung soll die Spieler vor der Annahme schützen, dass es sich bei der Spielhalle um eine vom Staat betriebene handelt. Spielhallen werden privat geführt, eine Spielbank hingegen, wie unter anderem für Neubrandenburg geplant, bietet konzessioniertes Glücksspiel an, bei dem die Betreiber eine staatliche Erlaubnis erhalten.