Tactilo: Folgerichtige Entscheidung der ESBK

Bern, 9. Januar 2007. Der Schweizer Casino Verband begrüsst den Entscheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK), dass die von der Loterie Romande in der Westschweiz betriebenen Tactilo-Automaten als Geldsspielautomaten im Sinn des Spielbankengesetzes qualifiziert werden. Die Tactilo-Automaten werden damit ausserhalb von Casinos verboten. Damit wurde eine lange erwartete und wichtige Entscheidung getroffen, die für eine kohärente Glücksspielpolitik des Bundes spricht.

Die Loterie Romande betreibt heute in der Westschweiz rund 700 Tactilo-Automaten. Das Erscheinungsbild, der Spielablauf und die Auszahlungsquote dieser Tactilo-Automaten ist dasselbe wie bei einem klassischen Geldspielautomaten in einem Casino. Mit dem Erlass des Spielbankengesetzes wollte der
Gesetzgeber die Geldspielautomaten in den vom Bund konzessionierten Casinos konzentrieren. Nach dem Spielbankengesetz dürfen Geldspielautomaten nur unter strengen Auflagen bezüglich Jugendschutz und Sozialschutz betrieben werden. Die Casinos sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Gäste beim Eintritt einer Identitätskontrolle zu unterziehen und spezielle Präventionsmassnahmen vorzusehen. Demgegenüber stehen die Tactilo-Automaten heute für jedermann frei zugänglich in Restaurants und Bars. Es ist deshalb richtig, dass die Tactilo-Automaten ausserhalb von Casinos verboten werden.

Weitere Auskünfte erteilt:
Marc Friedrich, Geschäftsführer Schweizer Casino Verband
Tel. 031 332 40 22