Kantone akzeptieren Tactilo-Verbot nicht

Bern – Die Kantone akzeptieren das Verbot von Tactilo- oder Touchlot- Automaten ausserhalb von Casinos nicht. Sie wollen den Entscheid der Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) vom Dienstag beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Der Entscheid sei nach einhelliger Meinung der Kantone rechtlich und sachlich unhaltbar und bedeute eine unzulässige Einschränkung der kantonalen Kompetenzen im Bereich des Lotteriewesens, schreibt die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz in einem Communiqué. Touchlot oder Tactilo ist ein Spiel, bei dem per Berührung des Bildschirms Felder aufgedeckt werden. Ein Zufallsgenerator entscheidet sofort über Gewinn und Verlust. Pro Einsatz ist ein Gewinn von 10 000 Franken möglich.

Umstrittene Definition

Umstritten ist, ob es sich bei den Automaten um Lotterien oder Geldspiele handelt – ob sie also dem Lotteriegesetz und damit den Kantonen unterstehen oder ob sie im Rahmen des Spielbankengesetzes in die Kompetenz der ESBK fallen.

Ein Zufallsgenerator entscheidet sofort über Gewinn und Verlust.

Mit ihrem am Dienstag veröffentlichten Entscheid hatte die ESBK den Betrieb der Geräte in Gaststätten und an Kiosks verboten. Gleichzeitig ordnete sie an, die heute von der Loterie Romande in der Westschweiz betriebenen rund 700-Tactilo-Automaten bis in sechs Monaten ausser Betrieb zu setzen. Die Loterie Romande kündigte umgehend an, den Entscheid anzufechten.

Gewinne eingefahren

Sie hatte letztes Jahr insgesamt 182 Millionen Franken Reingewinn erzielt, davon mehr als 60 Millionen Franken mit den Tactilo-Automaten. Das Geld wurde an Sport-, Kultur-, Behinderten-, Jugend- und Umweltorganisationen verteilt.