Dienstleistungsrichtlinie ohne Casinos

Schutz der Konsumenten geht vor

Das EU-Parlament hat heute Mittwoch, 15. November 2006, in Straßburg die EU-Dienstleistungsrichtlinie angenommen. Die Neuregelung soll es Dienstleistern generell erleichtern, im EU-Ausland tätig zu werden. Sensible Bereiche sind jedoch ausgenommen, darunter unter anderem Gesundheits- und Sozialdienste, der öffentliche Verkehr, Bankgeschäfte, Rechtsanwälte sowie Lotterien und Spielcasinos.

Begründet wird die Ausnahme dadurch, dass es völlig unmöglich sei, im Bereich des Glücksspiels einen fairen und grenzüberschreitenden Wettbewerb herzustellen. Darüber hinaus würde der Schutz von Konsumenten und öffentlicher Ordnung die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Bereich von Lotterien und Casinos rechtfertigen.

Damit steht die bewährte gesetzliche Regelung des sensiblen Glücksspielmarktes in Österreich auch in Zukunft rechtlich und politisch in Einklang mit der EU. Das geltende österreichische Glücksspielgesetz gilt international als vorbildlich. Seine Struktur gewährleistet ein sowohl zeitgemäßes als auch sozial verträgliches Spielangebot. Auch Kompetenz und Seriosität der beiden Konzessionäre Casinos Austria und Österreichische Lotterien sind unbestritten.

Quelle: Casinos Austria