Affäre: Schlechte Karten

Bis Mitte September mag das noch gestimmt haben. Seither war der Anwalt der renommierten Wiener Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner hingegen sogar sehr häufig Gast auf den Internetseiten der österreichischen Sportwetten- und Glücksspielanbieter Bwin, bet-at-home, Interwetten und Cashpoint. Seine Besuche dienten, wie er beteuert, freilich nur der „Recherche“, nicht dem Vergnügen: „Wir haben aber einige Leute engagiert, die in unserem Auftrag dort versucht haben, illegal angebotenen Glücksspielen nachzugehen.“

Das Ergebnis dieser dreiwöchigen Aktion mündete nun in gleich vier Sachverhaltsdarstellungen an die zuständigen Behörden. In den mit 18. Oktober 2005 datierten Schriftsätzen wird den vier Unternehmen im Wesentlichen vorgeworfen, gegen die Paragrafen 165 (Geldwäscherei) und 168 (Glücksspiel) des Österreichischen Strafgesetzbuches zu verstoßen und dabei auch noch Steuern zu hinterziehen.

Schwere Vorwürfe.

Bei Gericht eingebracht wurden die Sachverhaltsdarstellungen dann von der Kanzlei des Ex-FPÖ-Justizministers Dieter Böhmdorfer, die in dieser Angelegenheit mit Streit kooperiert. In den Schriftsätzen heißt es unter anderem: „Die verdächtigen Personen und Firmen bieten unter Zuhilfenahme des Internets in Österreich Glücksspiele in Form von Ausspielungen durch virtuelle Spielbanken an, ohne dafür im Besitz einer gültigen österreichischen Konzession gemäß den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes zu sein. Damit verstoßen die Verdächtigen nicht nur gegen das Glücksspielgesetz, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch, das Finanzstrafgesetz und das Bundeswertpapiergesetz.“

Böhmdorfers Sachverhaltsdarstellung markiert den vorläufigen Höhepunkt der Affäre um die Verstrickung privater Wett- und Glücksspielanbieter in mutmaßlich rechtswidrige Geschäfte. Vor gut sechs Wochen erst waren Norbert Teufelberger und Manfred Bodner, die beiden Vorstände und Aktionäre des Internet-Wettanbieters Bwin (vormals Betandwin), in Frankreich verhaftet worden. Gegen Kaution wieder auf freiem Fuß, sollen sie sich dort demnächst wegen des Vorwurfs der Verletzung des staatlichen Wettmonopols vor Gericht verantworten. Zudem haben deutsche Bundesländer dem Unternehmen ab dem Spätsommer sukzessive die Ausübung der Geschäftstätigkeit untersagt. Am 13. Oktober schließlich musste Bwin zähneknirschend bekannt geben, dass sich das Unternehmen aus den USA zurückzieht. Grund dafür war eine am selben Tag von US-Präsident George Bush unterschriebene Gesetzesänderung, die Kreditkartengesellschaften das Einsammeln von Zahlungen für Betreiber von – in den USA verbotenen – Internet-Wettseiten untersagt.

Plötzliche Offensive.

Ihrem Kerngeschäft mit Wetten können die betroffenen Unternehmen damit in mehreren der potenziell lukrativen Märkte nicht mehr – oder jedenfalls nicht mehr ungehindert – nachgehen. Daneben aber wird auf den Internetseiten auch eine Vielzahl von Spielen angeboten: Poker etwa, Black Jack oder auch Roulette. Um echtes Geld, versteht sich. Und genau dort haken Juristen jetzt ein. Wetten auf Fußball und Pferderennen sind hierorts liberalisiert – das Setzen auf Rouge oder Noir dagegen nicht. Glücksspiel darf laut Gesetz seit Jahr und Tag nur von den Casinos Austria respektive den Österreichischen Lotterien angeboten werden. Egal, ob im Kasino oder im Internet. Alles andere ist dem Grunde nach illegal. Und nicht nur das: Gemäß Paragraf 56 des Österreichischen Glücksspielgesetzes ist auch die Teilnahme an solchen nicht lizenzierten Spielen verboten. Wer der Versuchung erliegt und setzt, riskiert bis zu 7500 Euro Geldbuße. Theoretisch. Denn bislang hat kaum jemand im Lande daran Anstoß genommen. Nicht an den Anbietern, noch viel weniger an den Spielern. Bwin etwa ist in dem Geschäft seit Jahren unbehelligt aktiv.

Die EU-Kommission hat nun aber jüngst gegen neun EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, so genannte Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nach Auffassung von Wettbewerbskommissar Charles McCreevy liefen die jeweiligen Glücksspielmonopole dem Prinzip der Dienstleistungsfreiheit zuwider (siehe Kasten rechts). So gesehen könnten die Sachverhaltsdarstellungen durchaus als Versuch interpretiert werden, unbequeme Mitbewerber auszuschalten, bevor der Markt auf Druck der EU möglicherweise liberalisiert wird. Die Casinos Austria bestreiten freilich vehement jede Verbindung. Tatsächlich wurden zumindest diese vier Anzeigen vom Wiener Geschäftsmann Gert Schmidt eingebracht. Schmidt war einst Herausgeber der Zeitschrift „Erfolg“ und ist zudem seit Jahren im Glücksspielwesen tätig. Vor zweieinhalb Jahren baute er schließlich ein eigenes Internetportal auf, wo Quizspiele gegen bares Geld angeboten werden. Das sei nun Anlass für die Eingabe.

Die darin geäußerten Vorwürfe decken sich freilich zum überwiegenden Teil mit jenen, welche die Wiener Kanzlei Freimüller, Noll, Obereder, Pilz bereits am 7. September namens der „Anonymen Spieler Salzburg“ gegen die an den Börsen Frankfurt und Wien gehandelte Linzer bet-at-home.com Entertainment AG eingebracht hat. Anwältin Simone Schweinhammer schreibt darin: „Da der Betreiber nicht im Besitz einer österreichischen Konzession bzw. Bewilligung im Sinne des Glücksspielgesetzes ist, welche er für seine Spiele – wie unter anderen Black Jack, Poker, European und American Roulette – benötigen würde, handelt es sich nach nationalem Recht um ein unerlaubtes Glücksspiel.“

Druck von oben.

Indes scheint sich auch das Finanzministerium langsam, aber sicher für die Glücksritter zu interessieren: Kürzlich erst wurde bet-at-home von Amts wegen angezeigt. Der Vorwurf: Verdacht auf illegales Glücksspiel. Andere Unternehmen könnten folgen. „Wir erstatten solche Anzeigen erst nach penibler Prüfung“, so Kurt Parzer, Leiter der zuständigen Abteilung im Ministerium, „zum konkreten Fall kann ich allerdings nichts sagen.“

Die betroffenen Unternehmen weisen die Anschuldigungen durch die Bank entschieden zurück. „Alle unsere Aktivitäten finden auf legaler Basis statt. Das müsste auch die Gegenseite wissen“, argumentiert Jochen Dickinger, Gründungsaktionär des seit Jänner 2005 börsenotierten Anbieters bet-at-home. Bestürzung auch bei Bwin, dem Marktführer unter den Privaten: „Der Inhalt der Sachverhaltsdarstellung ist völlig absurd und dient nur dazu, den Ruf des Unternehmens zu beschädigen. Wir werden mit Sicherheit rechtliche Schritte ergreifen“, schimpft Unternehmensanwalt Thomas Talos. Interwetten-Vorstand Thomas Daubek betont, „dass alle diese Behauptungen definitiv nicht stimmen“ würden. Seine Gesellschaft würde in Österreich ausschließlich „Geschicklichkeitsspiele“ anbieten. Für die Cashpoint-Sportwetten-Gruppe führt Sprecher Christian Mader ähnliche Argumente ins Treffen: „Unser Unternehmen bietet keine Art von Glücksspiel an.“

Vor allem Bwin und bet-at-home berufen sich immer wieder auf europäisches Gemeinschaftsrecht und ihre aus Gibraltar beziehungsweise Malta stammenden Lizenzen. Die Spiele würden alle über die zentralen Server in genau diesen Ländern abgewickelt, die österreichische Gerichtsbarkeit sei demnach gar nicht zuständig. Eine Argumentation, die durch ein Gutachten des Linzer Universitätsprofessors Herbert Wegscheider ziemlich ins Wanken gebracht werden könnte, der ganz klar den Ort, an dem Spieler auf das Angebot zugreifen, als Tatort definiert. Zitat aus dem profil vorliegenden Schriftsatz: „Das auf der Homepage von Bwin enthaltene Angebot an Tisch- und Kartenspielen verstößt gegen die Strafbestimmungen des § 168 Strafgesetz.“

Veraltetes Gesetz.

Die Rechtslage ist vor allem deshalb diffizil, weil die österreichischen Glücksspielbestimmungen aus einer Zeit stammen, in der das Internet noch kein Thema war. Wer den dringenden Zwang verspürte, Geld zu verzocken, musste sich damals physisch in eine Spielbank verfügen. So gesehen war die Überwachung des Monopols keine große Sache. Heute reichen ein Server und eine Internetplattform bei den Anbietern und Computer oder Mobiltelefon bei den Kunden.

Der finanzielle Effekt ist, noch ehe die Affäre ausjudiziert wurde, erheblich. Die Aktienkurse von Bwin und bet-at-home sind in den vergangenen Wochen im Lichte der neuen Unwägbarkeiten kräftig unter Druck geraten. Das Bwin-Papier hat im laufenden Jahr über 80 Prozent seines Werts verloren, die bet-at-home-Aktie 75 Prozent.

Die Zukunft der Anbieter, insbesondere jene von Bwin, ist ungewisser denn je. Die Auseinandersetzungen mit den Regierungen in Deutschland, Frankreich und den USA haben das Wettgeschäft massiv beschnitten – die Wickel um das Thema Glücksspiel in Österreich tun ein Übriges. Längst gilt die mit erheblichen Verlusten kämpfende Bwin-Gruppe als Übernahmekandidat. Auch die übrigen Anbieter stehen vor der existenziellen Frage, welchen Geschäften sie hinkünftig eigentlich noch nachgehen sollen.

Von Martin Himmelbauer