Ver.di- Bundesarbeitskreis Spielbanken begrüßt den Beschluss der Ministerpräsidenten

… zum Lotteriestaatsvertrag und das geplante Glücksspielverbot im Internet

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken von der ver.di begrüßt den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.10.2006, einem neuen Lotterie-Staatsvertrag zum 01.01.2008 In-Kraft-Treten zu lassen, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken. Besonders begrüßen wir, so Stracke, die Einbeziehung der Spielbanken in den Anwendungsbereich. Wir wissen aber auch, dass die Spielbankbetreiber alles daran setzten werden, aus diesem Staatvertrag bis zur endgültigen Entscheidung der Ministerpräsidenten am 13.12.2006 wieder „eliminiert“ zu werden.

In dem neuen Lottereistaatsvertrag ist auch ein Verbot von Glücksspielen im Internet vorgesehen.
Nachdem in den USA das Glücksspiel im Internet seit kurzem verboten wurde, begrüßen wir, so Stracke, dass auch in Deutschland ein Internetverbot für Glücksspiel kommen soll.
Die nun jedoch angedachten engen Ausnahmen werden von ver.di abgelehnt, so Stracke. Das Glücksspiel im Internet ist im besonderem Maße suchtgefährdend und eine ordnungspolitische Begrenzung nicht zu erreichen.

Ver.di fordert, die zum 31.12.2006 auslaufende Konzession für das Online-Casino Wiesbaden durch das Land Hessen nicht zu verlängern. In Wiesbaden wird seit dem 17.04.2004 das einzige Online-Casino in Deutschland betrieben.
Rechtsanwalt Volker Keppler, Wiesbaden, der den Bundesarbeitskreis Spielbanken in Spielbankfragen berät, bekräftigt diese Auffassung des Bundesarbeitskreises Spielbanken. Die Konzession für das Internetspiel der Spielbank Wiesbaden entspricht nicht den rechtlichen Voraussetzungen des Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.03.2006, so Keppler.

Nach Auffassung des Bundesarbeitskreises Spielbanken darf es Automatenspiele nach dem Modell der Schweiz nur noch in Spielbanken geben, so Stracke, weil die größte Suchtgefahr von den Spielautomaten in Gaststätten und Spielhallen ausgeht, dies bestätigen die Suchtexperten. Wir regen daher an, als Übergangslösung die gewerblichen Spielautomatenbetreiber in den Anwendungsbereich des Lotteriestaatsvertrages aufzunehmen, so Stracke. Damit könnten dann vorübergehend gleiche Rahmenbedingungen für das Automatenspiel in Spielbanken und bei den Gewerbebetrieben geschaffen werden. Nach dieser Übergangsfrist würden dann nur noch Automatenspiele in konzessionierten Spielbanken zugelassen.

Rolf Schmid, Betriebsratsvorsitzender der Spielbank Wiesbaden fordert die Spielbankbetreiber auf, ihrem ordnungspolitischen Auftrag, der Grundlage ihrer Konzession ist, nachzukommen und endlich mehr auf das Produkt Spielbank zu schauen. Dazu gehört ein klassisches Spiel und im vertretbarem Umfange ein Automatenspiel.
Wir lehnen ein Spiel ohne Menschen für Menschen ab, so Rolf Schmid.
Croupiers sind aufgrund ihrer Erfahrung und Ausbildung am besten geeignet, Suchtverhalten zu beobachten und somit die vom BGH geforderten Voraussetzungen für ein Glücksspielmonopol zu erfüllen.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, Bundeskoordinierung Spielbanken, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz
Telefon:06131-6272632