Ver.di- Bundesarbeitskreis Spielbanken begrüßt die Absicht der Bundesländer, das Internetspiel im neuen Lotterie-Staatvertrag zu verbieten

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Gewerkschaft Ver.di begrüßt die Absicht der Bundesländer, in einem neuen Lotterie-Staatsvertrag u.a. das Internetspiel zu verbieten, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken. Wir gehen davon aus, so Stracke, das die Bundesländer das Internetspiel für die gesamte Glücksspielbranche verbieten werden. Eine entsprechende Anfrage an die Bundesländer wird von ver.di gestartet.
Mit diesem neuen Staatsvertrag wollen die Bundesländer ihr Lotto-Monopol erhalten.
Da die Ministerpräsidenten der Bundesländer sich mehrfach zum ordnungspolitischen Auftrag bekannt haben, werden sie die Forderung des Bundesarbeitskreises Spielbanken sicherlich positiv aufnehmen, so der Gewerkschafter.
Auch die Spielbanken haben in Deutschland ein Monopol.
Nach Auffassung des Bundsarbeitskreises Spielbanken vernachlässigen die Spielbankbetreiber insbesondere in ihrem Kerngeschäft, dem klassischen Spiel, so Stracke, ihren ordnungspolitischen Auftrag, den Spielbanken haben.
Es schein fast, als ob es in Vergessenheit geraten ist, dass das Glücksspiel kein normales Wirtschaftsgut ist, sondern staatlich konzessioniert ist, um die wirtschaftliche Ausbeutung der Spielleidenschaft des Publikums unter staatliche Kontrolle und Zügelung zu nehmen (Urteil BGH).
Diese Rechtsauffassung ist mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bekräftigt worden. Der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb der Menschen staatlich überwachte Tätigkeitsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen. Weiterhin soll das Glücksspiel kanalisiert werden.

Nun wollen einige Spielbetreiber in das Internetspiel einsteigen, so Stracke.
Die Absicht der Spielbankbetreiber wird gravierende Auswirkungen auf die Arbeitsplätze haben, befürchten die Gewerkschaft. Die Absicht der Spielbankbetreiber ist es, ein komplettes Spielangebot in einem ausgelagerten Betrieb anzubieten, weis Stracke zu berichten. Die Spielbank Wiesbaden, die zurzeit das einzige staatlich konzessionierte Internetspiel in Deutschland anbietet, zahlt eine Abgabe auf das Bruttoeinspielergebnis (Einsatz der Gäste minus ausgezahlte Gewinne) von 60%, wogegen die Spielbank für das klassische Spiel sowie das Automatenspiel ein Steuer in Höhe von 90% bezahlt. Daher kommt auch die aggressive Werbung der Spielbank, Gäste zum Internetspiel abzuwerben. Viele Spielbanken stehen in den Startlöchern, es den Wiesbadenern gleich zu tun und ins Internet zu gehen. Konkrete Informationen liegen unter anderem aus Niedersachsen und Bad Homburg vor, so Stracke.
Weiterhin müssen auch die Spieler geschützt werden, da im Internet weder Spielerschutz noch Jugendschutz gewährleistet sind und es unter anderem keine Kontrolle gibt, ob der Spieler unter Spielsucht leitet oder sogar unter Alkoholrausch oder Drogen spielt.

Daher ist die Forderung vom Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di mehr als begründet, das Internetspiel zu verbieten.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück