Gesamtkonzession zum Betrieb der Spielbanken des Landes an die Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG erteilt

Ministerialdirektor Dr. Herbert O. Zinell heute im Gespräch mit Otto Wulferding, Geschäftsführer der Spielbanken GmbH & Co. KG.
Ministerialdirektor Dr. Herbert O. Zinell heute im Gespräch mit Otto Wulferding, Geschäftsführer der Spielbanken GmbH & Co. KG.
Die Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG bekommt die Erlaubnis, die Spielbanken in Baden-Baden, Stuttgart und Konstanz für 15 Jahre zu betreiben. Damit hat das Land erstmals eine Gesamterlaubnis für alle drei staatlichen Spielbanken erteilt. „Auf diese Weise verringern wir den Verwaltungsaufwand, sorgen für ein einheitliches Vorgehen gegen Spielsucht und erleichtern die Aufsicht über das legale Glücksspiel“, erklärte Ministerialdirektor Dr. Herbert O. Zinell am Dienstag, 3. November 2015, in Stuttgart. Ermöglicht wurde diese Gesamtkonzession durch die entsprechende, im November 2012 in Kraft getretene Reform des Landesglücksspielgesetzes.

Damit können nun Spielwillige in Stuttgart, Konstanz und in Baden-Württemberg ältester Spielbank Baden-Baden auch ab 30. Dezember 2015 legal Roulette, Black Jack und am Automaten spielen. Die Spielbank Stuttgart weist in ihrem Angebot ein Alleinstellungsmerkmal auf: Als einzige staatlich konzessionierte Spielbank bundesweit bietet sie Baccara an.

Das Landesglücksspielgesetz schreibt zunächst eine europaweite Ausschreibung vor. Die Bekanntmachung dieser Ausschreibung erfolgte am 16. Mai 2014 im EU-Amtsblatt. Das Verfahren für die Erteilung einer Spielbankerlaubnis orientiert sich am vergaberechtlichen Wettbewerbsverfahren. Grund hierfür ist der Charakter der Spielbankerlaubnis als Dienstleistungskonzession. Dabei sind die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz sowie das Diskriminierungsverbot zu beachten.

Am 16. Juli 2014 endete die Frist für die erste Stufe des dreistufig konzipierten Vergabeverfahrens: bei der Abgabe von Interessensbekundungen für den Betrieb der Spielbanken in Baden-Württemberg mussten die Interessenten ihre Eignung, also Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Alle Antragsteller, die diesen Nachweis erbrachten, wurden in der zweiten Stufe aufgefordert, ihren Antrag mit Blick auf die weiteren Anforderungen zu vervollständigen.

„Wir haben das Verfahren mit der gebotenen Gründlichkeit vollzogen. Für die sorgfältige Prüfung der aufgestellten Vergabekriterien hatten wir, ebenfalls nach erfolgter Ausschreibung, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Sachverständige beauftragt. Für Fragen zum Spieler- und Jugendschutz hatten wir die Einschätzung des federführenden Sozialministeriums eingeholt. Nun sind wir sicher, dass wir der Spielbanken GmbH & Co. KG als zuverlässigem Unternehmen diese Sparte staatlich konzessionierten Glücksspiels für 15 Jahre anvertrauen können“, unterstrich Ministerialdirektor Zinell.