Sorgen um die Arbeitsplätze bei den Spielbanken

Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di tagte in Göttingen

„Die Situation der Beschäftigten und ihre Arbeitsbedingungen in den Spielbanken war eines der zentralen Themen der Sitzung des Bundesarbeitskreises Spielbanken in Göttingen“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

„Aus aktuellem Anlass macht sich der Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di Sorgen um die Arbeitsplätze bei den Spielbanken“, so Bernhard Stracke. „Gerade haben wieder zwei Spielbanken in Erfurt und Frankfurt-Flughafen geschlossen, aber es stehen die Ausschreibungen für die Spielbanken in Berlin und Mainz noch aus und daher haben die Beschäftigten dort Angst um ihre Arbeitsplätze“, so Stracke. Die jeweiligen Betreiber haben schon angekündigt, die tarifvertraglichen Regelungen zur Kündigung der Arbeitsplätze einzuhalten, wenn bis zu den jeweiligen Terminen keine neue Konzessionen vergeben sind, so der Gewerkschafter. In beiden Spielbanken laufen die Konzessionen am 31.12.2015 aus.

Der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Spielbanken, Horst Jaguttis, fordert die Länder Berlin in Rheinland-Pfalz auf, bereits in der europaweiten Ausschreibung die Übernahme der Beschäftigten durch den „neuen oder alten“ Konzessionär vor zu sehen.
Spielbanken sind keine Wirtschaftsbetriebe, sie haben einen staatlichen ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen, der lautet, das illegale Glücksspiel einzudämmen und den Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen, damit die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung geschützt wird, so ver.di. „Wir sind für Spielbanken, die neben ihrem Kerngeschäft dem klassische Spiel (Roulette, Black Jack, Poker) und einen Automatenspiel in einem vertretbaren Rahmen ein Entertainment und nach Möglichkeit auch eine gepflegte Gastronomie nach Auffassung des Bundesarbeitskreises Spielbanken anzubieten haben“, so Jaguttis.

Ein weiteres Thema war der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro, der ab dem 01.01.2015 gilt. „Dies ist in den Spielbanken kein Problem, da alle Tarifgehälter darüber liegen, aber es vermehren sich die Anfragen von Mitgliedern aus gewerblichen Spielhallen, wo zurzeit an Arbeitsvertragsänderungen wegen dem Mindestlohn von Seiten der Arbeitgeber gefeilt wird“, so Stracke.

Ein Besuch in der Spielbank Göttingen rundete die Veranstaltung ab. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten einer Einladung der Spielbank.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz