Bundesarbeitstagung der Betriebsräte von ver.di tagte in Dresden

Spielbanken leisten einen hervorragenden Spielerschutz

„Aus Anlass eines dreitägigen Seminares in Dresden kamen Betriebs-und Personalräte aus den Spielbanken der gesamten Bundesrepublik in Dresden zusammen“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken in ver.di.

„Die Arbeitnehmervertreter haben im Erfahrungsaustausch in Dresden gemeinsam die große Bedeutung des Spielerschutzes für die konzessionierten Spielbanken hervorgehoben“, so Bernhard Stracke.

Impulsgeber war der Referent Herr Jürgen Trümper, vom Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V., mit seinen aktuellen und detaillierten Ausführungen zum Glücksspielstaatsvertrag und seine Folgen im Bezug auf den Spielerschutz.

Ableitend aus den Ausführungen stellen die Arbeitnehmervertreter übereinstimmend fest, dass nur die konzessionierten Spielbanken in der Lage sind, den Spielerschutz adäquat zu gewährleisten. Eine gewerbliche Spielhalle, mit der durchschnittlichen personellen Ausstattung von 1,06 Mitarbeitern pro Spielhalle für alle anfallenden Tätigkeiten, kann diese Aufgabe nicht erfüllen. Da der Glücksspielstaatsvertrag den Spielerschutz als zentrale Aufgabe im Glücksspiel ansieht, sollte hier auch die besondere Bedeutung der Spielbanken bei der Umsetzung berücksichtigt werden.

Es ist wichtig zu erkennen, dass die hohen Standards des Spielerschutzes nur durch eine angemessene Ausstattung mit qualifiziertem Personal geleistet werden kann. Die Erstellung von Sozialkonzepten, die Pflege und Aktualisierung von Sperrdateien, sowie der intensive Austausch mit den Gästen, bis hin zu Sperrgesprächen, gehören bereits seit Jahren zum Alltag in den deutschen Spielbanken.
Dies alles, obwohl die Bruttoeinspielergebnis- und Tronceinnahmen in den deutschen Spielbanken rückläufig sind.

Die Arbeitnehmervertreter sehen die Gefahr, dass vor allen in den Bundesländern mit hoher Abgabenquote versucht wird, den zunehmenden Kostendruck über personelle Maßnahmen auszugleichen. In diesem Zusammenhang sind die finanziellen Rahmenbedingungen durch zum Teil hohe Abgabenquoten zu überdenken und entsprechend anzupassen.

Ein anderer Aspekt hieraus ist die Notwendigkeit von Freiheitsgraden in der Entwicklung des Spielangebots der Spielbanken, um für die Spieler attraktiv zu bleiben.
Wenn schnelle und aufwendige Spiele, durchaus auch in Kombination mit anderen Genussmitteln, unkompliziert und damit auch unreguliert zuhause im Internet konsumiert werden können, brauchen Spielbanken Handlungsspielräume, um die Spieler zu erreichen.
Da der Arbeitsablauf in einer Spielbank in enger Abstimmung mit den kontrollierenden Behörden erfolgt, können hier Angebote gemacht werden, die den Gast im legalen Glücksspielmarkt halten und nicht in die Illegalität drängen.

Ver.di fordert eine verantwortungsbewusste Glücksspielpolitik, die sich nicht an der Gewinnmaximierung orientiert, sondern der Erfüllung des Gemeinwohls dient. Die Überlebenschancen der Spielbanken dürfen nicht durch erdrückende Lobbyarbeit anderer Anbieter erstickt werden.

Rechtsanwalt Hajo Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Oldenburg referierte über aktuelle Rechtsprechung aus dem Arbeits-und Sozialrecht und über aktuelle anstehende Rechtstreitigkeiten in der Spielbankenbranche und beatwortete umfassend die anstehenden Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Ein Besuch in der Spielbank Dresden rundete die Veranstaltung ab. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten einer Einladung der Spielbank.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz