Streit um Spielbankbesteuerung

SCHENEFELD – Der Bundestagsabgeordnete Ernst Dieter Rossmann (SPD) setzt sich dafür ein, die Kommunen bei den Steueränderungen für Spielbanken und Geldspielautomaten „nicht im Regen stehen zu lassen“. Dabei gehe es nicht nur um die kommunalen Einnahmen aus Geldspielautomaten, sondern auch um Sonderfälle, wie die der Stadt Schenefeld, die als Spielbank-Standort einen bedeutenden Teil ihres Haushalts aus dem städtischen Anteil der Spielbank-Abgabe decke.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Demnach ist es nicht zulässig, lediglich Geldspielautomaten der Umsatzsteuer zu unterwerfen, öffentliche Spielbanken jedoch nicht. Seitdem gab es verschiedene Initiativen von Bund und Ländern, die steuerliche Problematik über eine Spieleinsatzsteuer oder eine Umsatzsteuerpflicht für Spielbanken zu lösen. Eine Spielumsatzsteuer würde allein den Ländern zugute kommen, der Bund wendet sich dagegen und setzt statt dessen auf eine erhöhte Einnahmen aus der Umsatzsteuer.

Rossmann betonte, daß eine kommunalfreundliche Lösung erforderlich sei. Egal wie letztlich die Lösung aussehen werde, es müsse für einen kommunalen Ausgleich gesorgt werden. In diesem Sinne will sich der Abgeordnete auch an Innenminister Ralf Stegner wenden, der in Schleswig-Holstein für die Spielbanken und die kommunalen Finanzen zuständig ist.

Im Schenefelder Haushalt dieses Jahres sind nach Angaben von Kämmerer Fritz Arwers 2,3 Millionen Euro aus der Spielbank-Abgabe eingeplant. Davon werden 22 Prozent an den Kreis Pinneberg abgeführt. Ein Teil der Spielbankabgabe wird in Schenefeld für soziale Zwecke eingesetzt, wie bisher bei der Suchthilfe und -prävention.