DeSIA – Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft

Stellungnahme zur Änderung der Umsatzbesteuerung von Spielbanken

Anlässlich der Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates am 26.1.2006

Auf der Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates am 26.1.2006 werden die Finanzminister der Bundesländer u.a. den „Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“ (Drs. 937/05 v. 30.12.2005) und hier unter Absatz B. („Lösung“), Spiegelstrich 4, die „Herstellung der umsatzsteuerlichen Neutralität aus Glücksspielen mit Geldeinsatz“ beraten. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass die bislang steuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken in die Umsatzsteuer(USt)-Pflicht einbezogen werden. Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17.2.2005, wonach es unzulässig ist, Umsätze gewerblicher Glücksspielanbieter (d.h. insbes. Spielhallen) zu besteuern, während Umsätze zugelassener öffentlicher Spielbanken steuerbefreit sind.

Die Spielbanken könnten – so der Gesetzentwurf – die eintretenden Belastungen durch eine zumindest mittelbare Weitergabe der USt an den Endverbraucher mindern. Zudem könnten solchen Belastungen durch eine Senkung der Spielbankenabgabe, der Sonderabgaben oder der zusätzlichen Gewinnabschöpfungen entgegengewirkt werden.

Dazu merken die Sprecher der DeSIA an:

– Die Begründung des o.g. EuGH-Urteils stellt auf die Vergleichbarkeit der Glücksspielangebote im gewerblichen und konzessionierten Spiel ab. Diese ist aber selbst aus Sicht der Automatenverbände – wie anlässlich der Änderung der Spielverordnung von ihnen immer wiederholt, nicht gegeben. Eine wichtige Konsequenz aus dem Urteil wäre deshalb eine rechtlich eindeutige Trennung der zulässigen Spielangebote bei gewerblichen Unterhaltungsautomaten und den Glückspielgeräten der Spielbanken.

– Sollte das Bruttospielergebnis der Umsatzsteuer unterworfen werden, so ergibt sich je nach Bundesland durch Spielbankabgabe, Sonderabgabe und Umsatzsteuer eine kumulierte Belastung von tw. über 100 Prozent.

– Eine Weiterbelastung der Umsatzsteuer an Spielbankgäste ist in der Praxis nicht umsetzbar. Die Spieler würden die Höhe ihrer Einsätze nicht einer Umsatzbesteuerung anpassen und bspw. statt 100 EUR künftig 116 EUR einsetzen. Somit bliebe die volle Belastung bei der Spielbank.

– Auch fiskalpolitisch geht die Besteuerung der Umsätze nicht auf: Sollten nämlich zwecks Kompensation die bisher zu leistenden Abgaben für die Spielbanken gesenkt werden, so würden die Länder – da sie allenfalls mittelbar am Umsatzsteueraufkommen partizipieren – per Saldo einen signifikanten Einnahmenverlust erfahren. Dieser würde sich angesichts jährlicher Gesamtbruttoeinnahmen von rd. 1 Mrd. EUR bei einem USt-Satz von 16 (künftig: 19)% in einer Größenordnung von 160 (190) Mio. EUR = 21 (25)% des derzeitigen Abgabevolumens (rd. 750 Mio. EUR) bewegen.

– Der vorliegende Gesetzentwurf geht über das o.g. EuGH-Urteil hinaus und schließt klassische Tischspiele, die es nur in Spielbanken gibt, ebenso in die Umsatzbesteuerung mit ein wie Eintritts- und Garderobengelder. Hingegen wären konkurrierende Glücksspielformen wie bspw. Lotterien oder Sportwetten auch künftig von der USt befreit, wodurch neue Ungleichheiten geschaffen werden, die wiederum Einzelklagen von Spielbanken vor dem EuGH nach sich ziehen können.

Die DeSIA unterstützt daher die Forderung des Rheinland-Pfälzischen Finanzminister Mittler, der sich „außerhalb der Umsatzsteuer“ für die Einführung einer gesonderten Landessteuer auf die Umsätze der gewerblichen Geldspielautomaten ausspricht. Durch eine solche Maßnahme könnte eine zusätzliche Abgabenlast für die Spielbanken vermieden werden. Die deutschen Spielbanken sprechen sich mit Nachdruck für diese oder eine vergleichbare Lösung, bspw. die von den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorgeschlagene Spieleinsatzsteuer, aus.

Den Spielbanken geht es hier auch um ihre zukünftige Wettbewerbsposition. Ihre Stellung ist durch Veränderungen des Glückspielmarktes (Stichworte: erweiterte Spielverordnung für das gewerbliche Glücksspiel, unreguliertes und unbesteuertes Online-Gaming, private Sportwetten ohne gesicherte Rechtsgrundlage, unbeaufsichtigte Gewinnspiele in den Medien etc.) ohnehin stark herausgefordert; zumal sich diese Wettbewerber weiterhin jeglicher Abschöpfungsabgaben entziehen können. Die Einführung der Umsatzbesteuerung bedeutet daher eine zusätzliche Belastung für die Spielbanken, die nicht nur ihre Wettbewerbssituation weiter schwächt, sondern ohne vollständige steuerliche Kompensation für sie auch Existenz gefährdend ist.

Die DeSIA gibt zu bedenken, dass die deutschen Spielbanken im europäischen Vergleich schon heute die höchste Abgabenlast zu tragen haben. Im Falle zusätzlicher Belastungen wäre der Abbau von Arbeitsplätzen in den Spielbanken nicht auszuschließen. Dies kann – genauso wie die zwangsläufigen Einnahmenverluste durch kompensatorische Senkung der heutigen Abgaben – nicht im Sinne der Länder bzw. des Wirtschaftsstandortes insgesamt sein.

gez.
Matthias Hein
Michael Seegert
(Sprecher der DeSIA)