Thüringer Finanzministerium zu Kritik an Spielbank

Ein Sprecher des Thüringer Finanzministeriums hat die Kritik des Bundes der Steuerzahler an den Mietzahlungen des Landes für die Räumlichkeiten der umstrittenen Spielbank in Erfurt zurück gewiesen. Wieder einmal werde vergessen, dass die angefallenen Mietzahlungen die Investitionen eines privaten Spielbankbetreibers in Millionenhöhe erst ermöglicht hätten, heißt es in einer Erklärung des Ministeriums.

Dadurch würden nicht zuletzt rund 20 Arbeitsplätze geschaffen. Außerdem werde mit Aufnahme des Spielbankbetriebs die Arbeit der Stiftung Ehrenamt finanziert. Im gleichen Umfang werde der Landeshaushalt entlastet.

Im Mietvertrag sei dabei ein Mietstaffelmodell vereinbart worden, so der Sprecher weiter. Der Mietzins sei dadurch an den Bruttospielertrag gekoppelt. Dies sei ein im großstädtischen Handel übliches Umsatzmietmodell. Der Mietzins steige dabei ab einer vereinbarten Umsatzhöhe automatisch an. Der Grund für die anfängliche Reduzierung: Das Land wolle den Start der ersten Thüringer Spielbank, auch mit Blick auf die notwendigen Investitionen in Millionenhöhe, erleichtern. Weitere Besonderheit: Der Vertrag sehe die nachträgliche Auffüllung der reduzierten Staffelmiete auf das volle Mietniveau vor.

„Thüringen hat viel davon, wenn die Spielbank gut läuft“, so der Sprecher weiter. Das Land sei in Vorleistung gegangen, um eine millionenschwere Investition zu begleiten. Der Landeshaushalt werde zu einem späteren Zeitpunkt wieder entlastet, und das wesentlich stärker, als der Landeshaushalt durch die Zahlung der Miete belastet worden sei. Denn alle Einnahmen, die über den Zuweisungen an die Stiftung Ehrenamt lägen, würden direkt dem Landeshaushalt zugeführt. Nicht zuletzt die Erfahrungen der anderen Länder machten deutlich, dass der Betrieb einer Spielbank für alle Beteiligten profitabel sei, so der Sprecher abschließend.