Das BVerfG hatte über die Verfassungsmäßigkeit des Lotterie-Staatsvertrages (LotterieStV) zu entscheiden. Mehrere gewerbliche Spielvermittler hatten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um insb. § 14 LotterieStV außer Kraft zu setzen. Neben einer Vielzahl von neuen Regelungen sieht der zum 1. Juli 2004 in Kraft getretene LotterieStV u.a. vor, dass gewerbliche Spielvermittler zwingend 2/3 der Spielbeiträge an den eigentlichen Veranstalter abzuführen haben.