Während bereits seit dem 16. März 2006 beim EFTA-Gerichtshof ein Verfahren bezüglich des norwegischen Staatsmonopols für Glücksspielautomaten anhängig ist (Rs. E-1/06, EFTA Überwachungsbehörde ./. Königreich Norwegen), muss dieses europäische Gericht nunmehr noch weiter gehende Fragen zur Zulässigkeit eines staatlichen Monopols bei Wetten und Glücksspiele entscheiden. In einem Gerichtsverfahren des britischen Buchmachers Ladbrokes Ltd. gegen zwei norwegische Ministerien legte das Landgericht Oslo (Oslo Tingrett) mehrere entsprechende Vorlagefragen dem EFTA-Gerichthof vor.