Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die jeweils drei Vorlageverfahren der beiden deutschen Verwaltungsgerichte Gießen und Stuttgart zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Dieser bereits am 15. Oktober 2007 vom Präsidenten des EuGH gefaßte Beschluss wurde nunmehr vom Gerichtshof veröffentlicht. Eine derartige Verfahrensverbindung war von Europarechtsexperten bereits erwartet worden (vgl. Arendts, ZfWG 2007, 347, 351).