Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin darf ein privater Unternehmer vorläufig weiter Sportwetten im Land Berlin anbieten. Das Gericht ordnete jetzt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine durch das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erlassene Untersagungsverfügung an. Hintergrund des Beschlusses ist das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01)