Mit Beschluss vom 2. Juni 2008 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Eilverfahren der Beschwerde des Freistaates Bayern gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München stattgegeben, mit dem einem privaten Wettbüro ermöglicht worden war, bis zu einer Entscheidung über seine Klage zunächst weiter Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten Wettanbieter zu vermitteln.