Der Elektronik-Discounter Fust verstösst mit seinem Fussball-WM-Gewinnspiel mit Gratis-Fernsehern nicht gegen das Lotteriegesetz. Zu diesem Schluss kam die St. Galler Staatsanwaltschaft. Sie eröffnet deshalb kein Strafverfahren. Untersuchungsrichter Thomas Näf bestätigte am Freitag entsprechende Medienberichte. Gewinnspiele dieser Art fallen gemäss einem Bundesgerichtsurteil nicht unter das Lotterigesetz.