Die Regierung von Mittelfranken hat zur Durchsetzung des seit 1. Januar 2008 geltenden gesetzlichen Verbots jeglicher Glücksspielwerbung im Internet, vier Anbietern von Internetseiten die Werbung für Glücksspiel, insbesondere auch für Sportwetten, untersagt. Die vier Adressaten der Bescheide, allesamt Anbieter von großen Sportportalen, haben gegen diese Bescheide Klage erhoben und vorläufigen Rechtsschutz beantragt.