Die binnengrenzüberschreitende Vermittlung von Verträgen über Sportwetten war zumindest bis in das Jahr 2012 bereits objektiv nicht strafbar. Deswegen hat kürzlich das Amtsgericht Augsburg den Freispruch eines von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittler bestätigt (Urteil vom 27. November 2012, Az. 12 Ds 102 Js 113892/09 (2)).