OVG Hamburg bestätigt Sportwettenmonopol

In zehn von den Rechtsanwälten Klemm & Partner für die Freie und Hansestadt Hamburg betreuten Beschwerdeverfahren hat das OVG Hamburg mit Beschlüssen vom 26. September 2008 (u.a. Az. 4 Bs 99/08) erneut bekräftigt, dass die Untersagungsverfügungen der Hamburger Glücksspielaufsicht gegen private Sportwettanbieter rechtmäßig sind. Auf 27 Seiten legt das Gericht umfassend dar, dass unter der neuen Rechtslage weder ein Regelungsdefizit noch ein Vollzugsdefizit festzustellen sei.
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17.10.2008 08:32
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