Keine Rückforderungsansprüche von bwin-Kunden für verlorene Wetteinsätze – klare Rechtslage
Pressearbeit von Anwalt simple "Mandatsfischerei"
Neugersdorf, den 20.09.2006 – "Kunden von bwin haben auf Grund der aktuellen Diskussion über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht keine Ansprüche auf Rückzahlung verlorener oder getätigter Wetteinsätze." Dies stellte heute ein bwin-Sprecher im Zusammenhang von anders lautenden Presseäußerungen eines Rechtsanwaltes klar. Dieses Thema sei rechtlich zweifelsfrei geregelt. Bei den entsprechenden Äußerungen handele sich um eine simple "Mandatsfischerei".
Zur rechtlichen Bewertung stellt das Unternehmen klar:
Einsätze für unter anderem Sportwetten können nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht zurückgefordert werden. Zudem verfügt bwin e.K. über eine in ihrer Wirksamkeit höchstrichterlich bestätigte Sportwetten-Genehmigung, die auf Grundlage des Gewerbegesetzes der DDR erteilt worden ist. Der Bundesgerichtshof hat schon 1998 entscheiden, dass diese Genehmigungen als staatliche Genehmigungen im Sinne von § 763 BGB anzusehen und auf Grundlage dieser Genehmigung abgeschlossene Sportwetten daher verbindlich sind (BGH, Urteil vom 29.8.1998 – XI ZR 334-97).
Der in die Medien getragenen Rechtsauffassung eines Anwaltes liegt eine völlige Fehlinterpretation des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zugrunde. Das Bundesverfassungsgericht hält ein staatliches Monopol nur unter sehr engen Voraussetzungen für zulässig. Es überlässt dem Gesetzgeber die Entscheidung, ob er private Anbieter zukünftig zulässt oder ein ausschließlich und konsequent am Gedanken der Spielsucht orientiertes Monopol errichtet. Die Entscheidung betrifft aber nur die Frage, ob zukünftig neue Genehmigungen für die Veranstaltung von Sportwetten erteilt werden müssen.
20.09.2006 15:29
URL: http://www.isa-guide.de/casinos/articles/13668.html